Wenn Sie als Arbeitgeber unserer Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen Sie uns Ihre ausgefüllte und unterschriebene Arbeitgeberabrechnung 2023 bis zum 30. Januar 2024 zurücksenden.
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Achtung vor betrügerischen Anrufen!
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Erhöhung der Zulagen durch den Kantonalen Familienfonds und Reduktion des Arbeitnehmer-Beitragssatzes für Familienzulagen
eBill ist die schweizerische elektronische Fakturierung, schnell, sicher, ökologisch, und gratis!
Wir sind derzeit telefonisch nicht erreichbar.
Rendez-vous les 10 et 11 octobre à la Centrale de compensation CdC à Genève
Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Bei einigen automatisierten Formularen wurden Anpassungen vorgenommen
318.386 Révocation totale ou partielle de l'ajournement de la rente vieillesse
Unsere Ausgleichskasse wird am Dienstag 01. August geschlossen sein
Mit dem «Lab. Geschichte der sozialen Sicherheit» steht die erste webbasierte Lernplattform zur sozialen Sicherheit zur Verfügung
Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden jedes Jahr an Wirtschaft und Bevölkerung zurückverteilt
Der Geschäftsbericht der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ist auf unserer Website verfügbar
Die Taschenstatistik «Sozialversicherungen der Schweiz» gibt einen Überblick über die einzelnen Zweige und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen
Unsere Ausgleichskasse wird am Donnerstag 08. Juni geschlossen sein.
Öffnungszeiten anzeigen
Am Mittwoch, den 31. Mai, wird die Ausgleichskasse des Kantons Wallis die Veranstaltung "Meine AHV-Rente: wann? wie? wie viel?" moderieren
Sind Sie ein(e) zukünftiger(e) Rekrut(in)? Dann laden wir Sie ein, auf die Website des BSV zu gehen
Alle Menschen haben Fragen zu den Sozialversicherungen. Sie sicher auch!
Beantragen die Auszahlung Ihrer AHV-Altersrente.
Bundesformulare am 22. März 2023 von 15:00 bis 18:00 Uhr nicht verfügbar.
Für Bezieher von Ergänzungsleistungen
Vorsicht vor Betrug!
Anbieter von Miet-Hilfsmitteln
Nur während der Weihnachtszeit geschlossen
Wenn Sie als Arbeitgeber unserer Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen Sie uns Ihre ausgefüllte und unterschriebene Arbeitgeberabrechnung 2022 bis zum 30. Januar 2023 zurücksenden.
Kantonale Abstimmung vom 27. November 2022 - Zusätzliche Unterstützung für Walliser Familien
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung werden die Mietnebenkosten steigen. Diese zusätzlichen Kosten können für EL-Bezüger berücksichtigt werden.
Allgemeine Mitteilungen über die Rechte und Pflichten betreffend die AHV, die Ergänzungsleistungen, die Familienzulagen sowie Erwerbsaufsfallentschädigungen.
Die Sozialversicherungen und die AHV (Nur auf Französisch)
Änderung der persönlichen Bankverbindung
Auszahlung der Leistungen auf das Konto eines Dritten
Erhöhung der Unterstützung für Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
Die durchschnittliche Prämie im Wallis steigt.
Augmentation de la prime moyenne en Valais
Das Inkrafttreten der AHV-Reform21, die in der Volksabstimmung vom 25.09.2022 angenommen wurde, ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen.
Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben neu Anspruch auf einen durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten zweiwöchigen Adoptionsurlaub.
Neues Verfahren zum ausfüllen der Antragsformulare für Mutterschaftsentschädigung (MSE) und Vaterschaftsentschädigung (VSE)
Im Jahr 2022 wird eine Summe von knapp 307 Millionen Franken an die Wirtschaft verteilt.
Ab dem 1. Juli 2022 stehen den versicherten Personen automatisierte E-Formulare zur Verfügung.
Der Geschäftsbericht 2021 der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ist ab jetzt verfügbar
Unsere Büros sind von Freitag, 7. April, bis und mit Montag, 10. April, geschlossen.
Unsere Büros sind bis Dienstag, den 19. April 2022, um 08:30 Uhr geschlossen.
Zusammenfassung der Fristen für die Einreichung eines Antrags
Änderung die Verordnung COVID-19 Besondere Lage sowie die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall.
Die neuesten Aktualisierungen des COVID-19-Gesetzes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 zudem beschlossen, die Dauer von Isolation und Quarantäne ab sofort auf fünf Tage zu verkürzen.
In dieser Broschüre erfahren Sie mehr über die erste Säule (AHV/IV/EO) und andere Leistungen des Bundes oder des Kantons.
Wenn Sie als Arbeitgeber unserer Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen Sie uns Ihre ausgefüllte und unterschriebene Arbeitgeberabrechnung 2021 bis zum 30. Januar 2022 zurücksenden.
Erhöhung der Unterstützung für benachteiligte Familien
Wir möchten Sie informieren, dass bei unserer Kasse ab 13. September 2021 die QR-Rechnungen eingeführt werden. Diese ersetzen die orangen Einzahlungsscheine (ESR).
Eine Person ist betreuender Angehöriger, wenn sie umständehalber oder freiwillig regelmässig Zeit aufwendet, um einem Menschen aus dem näheren Umfeld im Alltag zu helfen, welche aus gesundheitlichen oder anderen Gründen in seiner Eigenständigkeit eingeschränkt ist.
Ab dem 1. Juli 2021 treten neue Leistungen für Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden.
https://www.vs.ch/documents/1787090/12067260/FLYER+LPTra+-+FR.pdf/de07c11f-7e22-3674-06be-cfb865f27bd6?t=1624892983097
Medienmitteilung des Bundesrates
Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, haben ab dem 1. Juli 2021 länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.
Weitere Informationen
Der Geschäftsbericht 2020 der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ist ab jetzt verfügbar
Bericht APG-Covid erhalten.
Auch für das Jahr 2020 kann vom Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit kein Zins auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital abgezogen werden.
Bemerkung Krankheitskosten Zahnarzt
Situation de vie - Paternité
Ist die Vaterschaftsentschädigung den AHV/IV/EO-Beiträgen unterstellt?
Bin ich während der Vaterschaftsurlaubes gegen Unfälle versichert?
Wer zahlt mir die Vaterschaftsentschädigung aus?
Wann beginnt und endet der Anspruch?
Wann habe ich Anspruch auf die Vaterschaftsentschädigung?
Wird die Vaterschaftsentschädigung automatisch ausbezahlt?
Habe ich Anspruch auf eine Vaterschaftsentschädigung, wenn mein Kind noch im Dezember 2020 geboren ist?
Hier der vorgesehene Zahlungsplan 2021 für die AHV/IV/EL-Leistungen.
Zu senden an die AHV-Zweigstelle Ihres Wohnortes
An Ihre Arbeitslosenkasse weiterleiten
Muss vom Arbeitgeber ausgefüllt werden
Corona Erwerbsersatz-Stand 4. November 2020entschädigung für Ansprücheab 17. September 2020
Infolge des Inkrafttretens der Steuerreform und der AHV-Finanzierung auf kantonaler Ebene (STAF-VS) hat der Staatsrat beschlossen, rückwirkend die Subventionen zur Verbilligung der Krankenversicherungsprämien 2020 zu erhöhen. Rund weitere 4’500 Erwachsene erhalten dadurch eine individuelle Prämienverbilligung und für 12’600 Versicherte werden die Subventionen steigen. Insgesamt werden 2020 im Wallis 82’800 Personen unterstützt, das sind 24 % der Bevölkerung.
Nur notwendig, wenn während dem Dienst Betreuungskosten für das Kind bestehen
Nur notwendig, wenn man eine Person für die Erhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes einstellen muss
Nur notwendig, wenn Pflegekind oder Stiefkind
Use this supplementary form to file for maternity pay if you have more than one employer. Have each additional employer complete a supplementary form.
Verwenden Sie dieses Ergänzungsblatt zur Anmeldung Vaterschaftsentschädigung, wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben. Lassen Sie von jedem weiteren Arbeitgeber ein Ergänzungsblatt ausfüllen.
Für arbeitslose, dienstleistende Väter ohne Arbeitslosenentschädigung
Vater oder Ehefrau der Mutter
Verwenden Sie dieses Ergänzungsblatt zur Anmeldung Mutterschaftsentschädigung, wenn Sie mehrere Arbeitgeber haben. Lassen Sie von jedem weiteren Arbeitgeber ein Ergänzungsblatt ausfüllen.
Zu senden an die IV-Stelle Ihres Wohnkantons
Für arbeitslose Frauen ohne Arbeitslosenentschädigung
Ein Formular pro Ehagatten
Am Freitag, 25. September 2020 haben die Eidgenössischen Räte an ihren Schlussabstimmungen das COVID-19-Gesetz gutgeheissen.
Am 1. Januar 2021 tritt die EL-Reform in Kraft. Die wichtigsten Massnahmen der EL-Reform im Überblick.
http://www.ahv-iv.ch/p/51.d
Sämtliche Leistungen, die auf der Grundlage der bis zum 16. September 2020 geltenden Verordnung gewährt werden, enden automatisch an diesem Tag.
2020 wird eine Summe von knapp 188 Millionen Franken an die Wirtschaft verteilt. Dieser Betrag entspricht anteilsmässig der von der Wirtschaft bezahlten CO2-Abgabe.
Le montant redistribué aux entreprises en 2020 s’élève à environ 188 millions de francs, ce qui correspond à la part de taxe sur le CO2 payée par les entreprises.
Infolge des Bundesratsbeschlusses vom 1. Juli 2020 hat der Staatsrat entschieden, die kantonalen Hilfsmassnahmen für Selbstständigerwerbende, die keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben, zu verlängern. Personen in einer arbeitgeberähnlichen Stellung im Veranstaltungsbereich, die von den Bundesmassnahmen ausgeschlossen sind, können neu ebenfalls von der Hilfe profitieren.
Rückerstattung von Schutzmasken seit dem 6. Juli 2020 (nur für die Bezüger von Ergänzungsleistungen)
Der Anspruch der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden auf Corona-Erwerbsersatz wird bis zum 16. September verlängert.
Ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz muss somit bis spätestens 16. September 2020 (Anmeldedatum) geltend gemacht werden. Ab diesem Datum können auch keine rückwirkenden Neuberechnungen mehr verlangt werden.
Das neue Erklärvideo ist da!
Das Recht bleibt jedoch bestehen, wenn das Kind oder der Jugendliche mit einer Behinderung die Schule nicht oder nur teilweise besuchen kann. Der Anspruch auf die Corona-Erwerbsersatzentschädigung bleibt auch dann bestehen, wenn die Personen, die zuvor für die Kinder gesorgt haben, schutzbedürftig sind oder wenn die Kinderkrippe oder Kindertagesstätte geschlossen bleibt.
Sämtliche Entschädigungen aufgrund der Betriebsschliessungen werden per 16. Mai 2020 eingestellt. Selbständigerwerbende, welche weiterhin von der angeordneten Betriebsschliessung betroffen sind oder die über kein notwendiges Schutzkonzept verfügen, müssen eine Erklärung vorlegen, um weiterhin die Entschädigung erhalten zu können.
Massnahmen im Bereich des Inkassos der Beiträge
Der Jahresbericht 2019 der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ist ab jetzt verfügbar
Der Bundesrat hat am 22. April 2020 den Anspruch der Selbständigerwerbenden, die ihre Betriebe am 27. April oder am 11. Mai wieder öffnen können, bis zum 16. Mai verlängert. Bezügerinnen und Bezüger, die bereits Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz haben, brauchen nichts zu unternehmen.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 beschlossen, den Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auszuweiten.
Kantonale Hilfen für Selbständige und Geschäftsführer (Kantonale Steuerverwaltung)
Die Ausgleichskasse des Kantons Wallis setzt sich intensiv dafür ein, ab dem 20. April die Corona-Erwerbsersatzentschädigungen welche vom Bundesrat eingeführt wurden, auszubezahlen.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) passt die Fragen und Antworten zur Corona Erwerbsersatzentschädigung ständig an.
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/eo-msv/grundlagen-und-gesetze/eo-corona.html#324697687
Selbständigerwerbende und Erwerbsunterbruch infolge unvorhergesehener Kinderbetreuung oder wegen Quarantänemassnahmen
In der aktuellen Situation organisiert sich die Ausgleichskasse des Kantons Wallis und ergreift Massnahmen, um unsere Dienstleistungen so gut wie möglich sicherzustellen und die Mitarbeitenden und die Kunden zu schützen.
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Hier de vorgesehen Zahlungsplan 2020 für die AHV/IV/EL-Leistungen.
Unsere Ausgleichskasse gehört zu den Lohndatenempfängern von SWISSDEC
Die Schweizer haben Stimmberechtigten anlässlich der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen.
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Über die Ausgleichskassen, welche die Verteilung an die Wirtschaft im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vornehmen, fliessen im Jahr 2019 knapp 440 Millionen Franken zurück.
In dieser Wegleitung können Sie nun Details über die Kostenrückvergütung an Ergänzungsleistungsbezüger des Kantons Wallis nachlesen.
Unsere Büros sind am Allerheiligen geschlossen (01.11.2019)
Die Taschenstatistik «Sozialversicherungen der Schweiz» gibt einen Überblick über die einzelnen Zweige und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen.
Unser Geschäftsbericht 2018 ist jetzt verfügbar.
Am 19. Mai 2019 werden die Schweizer Stimmberechtigten über das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) entscheiden. Bundesrat und Parlament wollen ein wettbewerbsfähiges, international konformes Steuersystem schaffen und einen Beitrag zur Sicherung der AHV-Renten leisten.
Die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) hat zum Ziel, das System der EL zu optimieren und von falschen Anreizen zu befreien. Das Leistungsniveau soll dabei grundsätzlich erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden.
Unsere Büros bleiben vom Montag den 18. März ab 16h00 bis Mittwoch den 20. März 8h30 geschlossen. (Joseftag)
Um Ihren Eintritt in den Ruhestand zu planen, und falls Sie in einem EU-Land gearbeitet haben, ist es nützlich zu wissen, wann Ihnen die Renten ausbezahlt werden können.
Verwalten Sie Ihre Rechnungen effizient mit Lastschriftverfahren (CH-DD / LSV+)
Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständigerwerbenden beträgt für das Jahr 2018 unverändert 0,5%.
Damit wir unser Informationsangebot verbessern können, empfehlen wir Ihnen eine regelmäßigen Newsletter.
Hier de vorgesehen Zahlungsplan 2019 für die AHV/IV/EL-Leistungen.
Unsere Öffnungszeiten während den Feiertagen.
Hier der vorgesehen Zahlungsplan 2019 für AHV/IV/EL-Leistungen
Anpassung der AHV- und IV-Renten
Änderungen auf 1.01.2019 bei Beiträgen und Leistungen.
Merkblatt 1.2019
Die AHV/IV-Renten, die Hinterlassenenrenten sowie die Hilflosenentschädigungen werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst.
Unsere Ausgleichskasse gehört zu den Lohndatenempfängern von SWISSDEC.
Link zu E-Business
Prämien vergleichen und Einsparungen machen!
Die Familien werden im November 2018 automatisch eine Mitteilung über ihren Anspruch auf die Haushaltszulage erhalten.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2019 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst
Der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständigerwerbenden beträgt für das Jahr 2017 0,5% (2016 : 0%).
Merkblatt 2.02. Punkt 7
Die Ausgleichskasse des Kantons Wallis bittet die Bevölkerung um Vorsicht!
Subventionierungsmodalitäten
Allgemeine Mitteilung über Ihre Rechte und Pflichten betreffend die AHV, die Ergänzungsleistungen, die Familienzulagen sowie die Prämienverbilligungen für die Krankenkasse.
Ich habe im Jahr 2017 gearbeitet. Was muss ich machen?
Sind Sie bei unserer Ausgleichskasse versichert, so nutzen Sie unser kostenloses Online Angebot für die Erstellung der Lohnabrechnung.
Durch E-Business haben Sie Zugang zu unserem Online-Dienst.
Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden jährlich an die Wirtschaft zurückverteilt
Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden jährlich an die Wirtschaft zurückverteilt. Seit 2018 erfolgt die Rückverteilung im September und damit drei Monate später als in den Vorjahren.
Entdecken Sie die Geschichte der Sozialen Sichereit in der Schweiz
Altersgrenze 25 für Ausbildungszulagen soll nicht erhöht werden
Ihre soziale Sicherheit im Wallis
Für das Jahr 2016 entfällt der vom Einkommen abzuziehende Zins des im Betrieb investierten Eigenkapitals von Selbständigerwerbenden (für das Jahr 2015 betrug er noch 0,5%).
Allgemeine Mitteilung über Ihre Rechte und Pflichten betreffend die AHV, die Ergänzungsleistungen, die Familienzulagen sowie die Allgemeine Mitteilung über Ihre Rechte und Pflichten betreffend die AHV, die Ergänzungsleistungen, die Familienzulagen sowie die Prämienverbilligungen für die Krankenkasse.
Sozialversicherungen : Mehrere Anpassungen im 2017
Die Ausgleichskasse verstärkt ihre Dienstleistung an die Walliser Bevölkerung.
Der Bundesrat hat beschlossen, den heutigen Stand der AHV/IV-Renten per 1. Januar 2017 beizubehalten.
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Die Informationsstelle AHV/IV hat ihr erstes Erklärvideo zum Thema « Auszug aus dem individuellen Konto » erstellt !