Familienzulagen (FZ)

Die Familienzulagen des Kantons Wallis hängen von mehreren Gesetzen und Verordnungen ab:  

Europäische/EFTA Ebene

Leitfaden für die Durchführung des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU im Bereich der Familienleistungen

Leitfaden Familienleistungen CH-EFTA

Bundesebene

Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG)

Verordnung über die Familienzulagen (FamZV)

Wegleitung zum Bundesgesetz über Familienzulagen (FamZWL)

Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)

Verordnung über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLV)

Kantonsebene

Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG)

Kantonale Verordnung über die Familienzulagen (kFamZV)

 

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.

Familienzulagen in der Landwirtschaft
Familienzulagen