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Arbeitssituation - Arbeitgeber

Als Arbeitgeber bezeichnet man eine natürliche oder juristische Person, z.B. der Verantwortliche einer Unternehmung oder die Geschäftsleitung einer Aktiengesellschaft, welche Mitarbeitende gegen Entgelt oder zur Ausbildung beschäftigt.

Im Gesetz ist festgehalten, dass der Arbeitgeber die Beiträge bei jeder Lohnzahlung abzuziehen und diese zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag an die Ausgleichskasse zu überweisen hat. Für Personen, welche in einem Privathaushalt beschäftigt werden, müssen in jedem Fall Beiträge an die AHV entrichtet werden.

 

Welche administrativen Schritte muss ich unternehmen, wenn ich Arbeitgeber werde?
Ich werde eine Raumpflegerin anstellen. Welche Schritte muss ich bei der Ausgleichskasse unternehmen?
Ich habe eine Haushaltshilfe, die nur wenige Stunden pro Woche arbeitet. Muss ich sie melden und Beiträge bezahlen?
Ich bin Eigentümer einer Ferienwohnung. Muss ich für die Frau, welche die Wohnung reinigt, Beiträge bezahlen?
Muss ich der Kasse eine Änderung der Lohnsumme melden (Anstellung/Entlassung)?
Ich habe festgestellt, dass mein Arbeitgeber schwerwiegende finanzielle Probleme hat. Können Sie mir versichern, dass er die Beiträge, welche er mir abzieht, auch überweist?
Ich bin Arbeitgeber und kann die Beiträge nicht mehr bezahlen. Was wird passieren?
Ich bin Arbeitgeber. Wann muss ich meine Beiträge bezahlen?
Wie gelangt man vom Nettolohn zum Bruttolohn?
Wie werden die Akontozahlungen der Beiträge berechnet?
Wie werden die Beiträge verrechnet?