Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)

Um die Überbrückungsleistungen (ÜL) zu entrichten müssen die Ausgleichskassen Bundesgesetze und Verordnungen verwenden :

Federalgesetz

Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG)

Verordnung über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLV)

 

Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Personen, die kurz vor dem Rentenalter ihre Erwerbsarbeit verloren haben, bis zum Zeitpunkt, in dem sie ihre Altersrente beziehen können.

Überbrückungsleistungen sind Bedarfsleistungen und werden ähnlich berechnet wie die Ergänzungsleistungen zu einer AHV- oder IV-Rente.

Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden, können bis zur Pensionierung Überbrückungsleistungen erhalten.

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