Lebenslage - Flexibles Rentenalter

Für einen Mann beginnt das ordentliche AHV-Alter mit dem ersten Tag des Monats, der auf die Vollendung des 65. Altersjahrs folgt. Das Referenzalter der Frauen wird ab dem 1. Januar 2025 schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Frauen und Männer können die Auszahlung der Rente um 1 oder 2 volle Jahre vorziehen, was mit einer lebenslangen Reduktion der Rente verbunden ist. Diese Reduktion beträgt 6,8% für 1 Jahr Vorbezug und 13,6% für 2 Jahre Vorbezug. Es ist auch möglich, die Auszahlung der Rente zeitlich aufzuschieben (Aufschub).

 

Youtube: https://www.youtube.com/watch?v=l38W9BxtScw&feature=youtu.be

Welche administrativen Schritte muss ich unternehmen, um eine vorgezogene Rente zu verlangen?
Ist es möglich, eine Schätzung des Rentenbetrags zu erhalten?
Muss ich weiterhin Beiträge bezahlen?
Kann ich die Auszahlung meiner Rente mit einem Zuschlag zeitlich aufschieben?
Muss ich bei einem Aufschub weiterhin Beiträge bezahlen?
Worauf muss ich achten, wenn ich meine Rente früher beziehen will?
Welche administrativen Schritte muss ich unternehmen, um eine Altersrente zu erhalten?