
Kantonales Amt für Familienzulagen (SCAF)
Anschluss von Arbeitgebern sowie Selbständigerwerbenden ausserhalb der Landwirtschaft
Sämtliche Selbstständigerwerbende und Arbeitgeber sind verpflichtet, sich einer Familienzulagenkasse anzuschliessen.
Dies geschieht folgendermassen:
Entweder:
Oder
- Bei einer Walliser Familienzulagenkasse, welche für die berufliche Branche anerkannt ist.
Recht auf Familienzulagen
Das kantonale Amt für Familienzulagen steht für allgemeine Auskünfte betreffend dem Anspruch auf Familienzulagen zur Verfügung.
Öffnungzeiten 08h30 - 12h00 / 13h30 - 17h00
Tel. 027.324.94.72
Adresse
Kantonales Amt für Familienzulagen
Avenue Pratifori 22
Postfach 180
1951 Sitten