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Kantonales Amt für Familienzulagen (SCAF)

Anschluss von Arbeitgebern sowie Selbständigerwerbenden ausserhalb der Landwirtschaft

Sämtliche Selbstständigerwerbende und Arbeitgeber sind verpflichtet, sich einer Familienzulagenkasse anzuschliessen.

Dies geschieht folgendermassen:

Entweder:

Oder

 

Recht auf Familienzulagen

Das kantonale Amt für Familienzulagen steht für allgemeine Auskünfte betreffend dem Anspruch auf Familienzulagen zur Verfügung.

Öffnungzeiten 08h30 - 12h00 / 13h30 - 17h00

Tel. 027.324.94.72

Kontakt

Adresse

Kantonales Amt für Familienzulagen
Avenue Pratifori 22
Postfach 180
1951 Sitten