Lebenslage - Mutterschaft
Jede erwerbstätige Mutter (unabhängig davon ob sie angestellt, selbstständig erwerbend, arbeitslos ist oder ob Sie im Unternehmen Ihres Mannes oder eines Familienangehörigen arbeitet) hat Anrecht auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen und 80% des Lohns (max. CHF 196.-/Tag).
- Sie müssen während der 9 Monate vor der Geburt bei der AHV versichert gewesen sein und während der Zeit vor der Geburt mindestens 5 Monate gearbeitet haben.
- Zudem müssen Sie zum Zeitpunkt der Geburt immer noch angestellt sein, eine selbstständige Tätigkeit ausüben oder im Unternehmen Ihres Mannes gegen einen Barlohn arbeiten.
- Wenn Sie vor der Geburt bereits Arbeitslosengeld beziehen oder die Voraussetzungen dazu erfüllen, erhalten Sie auch die Mutterschaftsentschädigung. Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, erhalten Sie diese Entschädigung nicht.
Wichtig: Sie dürfen während 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten.
Nein
Mit der Geburt Ihres Kindes.
Wenn Ihr Kind längere Zeit im Spital bleiben muss (mindestens 3 Wochen), können Sie beantragen, dass Ihr Anrecht erst bei der Rückkehr Ihres Kindes nach Hause beginnt.
Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber während des Mutterschaftsurlaubs weiterhin den Lohn bezahlt, überweist die Ausgleichskasse die Entschädigung an den Arbeitgeber.
Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber Probleme haben, können Sie bei Ihrer Ausgleichskasse verlangen, dass sie die Entschädigung direkt an Sie überweist.
Wenn Sie angestellt oder arbeitslos sind, bleiben Sie bei der Unfallversicherung versichert und sind von der Prämienzahlung befreit.