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Ihr individuelles Konto

Die Ausgleichskassen führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Auf dem individuellen Konto (IK) werden alle Einkommen und Beitragszeiten aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Es ist somit wesentlich, dass die auf dem Lohnausweis aufgeführten Beiträge vom Arbeitgeber tatsächlich bei der AHV abgerechnet wurden.

Durch Eingabe Ihrer 13-stelligen Versichertennummer, welche auf dem Versicherungsausweis ersichtlich ist, sowie Ihrem Geburtsdatum, können Sie über das InfoRegister die Adressen der Ausgleichskassen erfahren, die ein individuelles Konto auf Ihrem Namen führen.

 

 

Youtube: https://youtu.be/pk9uX7ZnlYY

 

Der Versicherungsausweis

Jede beitragspflichtige oder leistungsberechtigte Person erhält einen Versicherungsausweis.Der neue Ausweis enthält nur noch den Namen, das Geburtsdatum sowie die neue AHV-Nummer und entspricht den aktuellen Anforderungen des Datenschutzes. In der Regel wird dieser nur einmal ausgestellt und hat das Format einer Kreditkarte.

Der Bundesrat hat entschieden, den automatischen Versand des Versicherungsausweises auf den 1. Januar 2017 einzustellen. Auf dem Versicherungsausweis sind Name und Vorname, Geburtsdatum und AHV-Nummer angegeben. Diese Informationen sind jedoch auch auf der von den Krankenversicherungen ausgestellten Versichertenkarte. Wir bitten Sie, diese zu verwenden.

Für Versicherte, welche eine Krankenversicherungskarte besitzen, bietet der AHV-Versicherungsausweis keinen Mehrwert.

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