Lebenslage - Witwer, Witwen, Waisen

Die Hinterlassenenrente soll verhindern, dass durch den Tod eines Ehepartners oder eines Elternteils der überlebende Ehepartner und die Kinder in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Es gibt drei Arten von Hinterlassenenrenten:

  • die Witwenrente

  • die Witwerrente

  • die Waisenrente

Anspruch auf Hinterlassenenrente besteht u.a. wenn die verstorbene Person ein ganzes Beitragsjahr aufweist.

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