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Unternehmen - Lohnabrechnung

Als Arbeitgeber melden Sie die geschätzte Lohnsumme für die Festlegung der jährlichen Beiträge.

Auf Basis dieser Lohnsumme werden Ihnen periodische Akontozahlungen in Rechnung gestellt.

Die definitive Abrechung der effektiv bezahlten Löhne wird am Anfang des Folgejahres in Form einer jährlichen Lohnabrechnung erstellt. Bei gleich bleibendem Personalbestand stellt diese Vorgehensweise keine Probleme dar.

Falls jedoch die Anzahl der Mitarbeiter steigen sollte, besteht das Risiko einer erheblichen Unterdeckung am Ende des Jahres. Aus diesem Grund muss im Laufe des Jahres der Ausgleichskasse mitgeteilt werden, dass die vierteljährliche Akontozahlung erhöht werden muss. Somit wird verhindert, dass die jährliche Lohnabrechnung die Einforderung eines erheblichen Betrages zu Beginn des Folgejahres nach sich zieht.

Wie kann eine jährliche Abrechnung erstellt werden?
Auf der jährlichen Abrechnung, die ich erhalten habe, befinden sich nicht alle meine Angestellten. Was muss ich tun?
Ich benötige eine Fristverlängerung zum Ausfüllen meiner jährlichen Abrechnung. Ist das möglich?
Ich habe bemerkt, dass ich auf meiner Abrechnung vergessen habe, einen Angestellten zu melden. Was kann ich tun, um diesen Fehler zu korrigieren?
Ich bin selbstständig erwerbend. Muss ich mich auf der jährlichen Abrechnung eintragen?