
Unternehmen - Lohnabrechnung
Als Arbeitgeber melden Sie die geschätzte Lohnsumme für die Festlegung der jährlichen Beiträge.
Auf Basis dieser Lohnsumme werden Ihnen periodische Akontozahlungen in Rechnung gestellt.
Die definitive Abrechung der effektiv bezahlten Löhne wird am Anfang des Folgejahres in Form einer jährlichen Lohnabrechnung erstellt. Bei gleich bleibendem Personalbestand stellt diese Vorgehensweise keine Probleme dar.
Falls jedoch die Anzahl der Mitarbeiter steigen sollte, besteht das Risiko einer erheblichen Unterdeckung am Ende des Jahres. Aus diesem Grund muss im Laufe des Jahres der Ausgleichskasse mitgeteilt werden, dass die vierteljährliche Akontozahlung erhöht werden muss. Somit wird verhindert, dass die jährliche Lohnabrechnung die Einforderung eines erheblichen Betrages zu Beginn des Folgejahres nach sich zieht.
Je nach Unternehmen oder Ihren Lohnverwaltungs-Tools stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur einfachen Datenübertragung zur Verfügung.
Sie können zum Beispiel Ihre gesamten jährlichen Lohnangaben über unsere Plattform E-Business an uns weiterleiten, indem Sie uns Ihre Dateien übermitteln, oder indem Sie Ihre Jahresabrechnung online vervollständigen.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf e-Business.
Sie können uns Ihre eigene Lohnliste der Angestellten zusenden. Diese Liste muss obligatorisch von der ersten Seite der Abrechnung begleitet sein, die wir Ihnen zugesandt haben. Sie können Ihre Abrechnung aber auch online über unsere Plattform e-Business verwalten.
Ja, kontaktieren Sie uns, damit wir zusammen eine zusätzliche Frist vereinbaren können. Zur Vermeidung von Verzugszinsen empfehlen wir Ihnen, die verschiedenen Zahlungsfristen einzuhalten.
Sie müssen uns seine Sozialversicherungsnummer, seinen Namen und Vornamen, seinen Lohn und seine Arbeitsperioden mitteilen. Diese Elemente ermöglichen uns die Berechnung der fehlenden Beiträge. Wir werden Ihnen eine entsprechende Rechnung zur Bezahlung zusenden.