Ausgleichsfonds
Ein System der Überkompensation zwischen den Familienzulagekassen wurde eingeführt. Dies erlaubt 80 % der verschiedenen Resultate der unterschiedlichen Finanzierungsraten auszugleichen (gesetzliche Leistungen geteilt durch die Lohnsummen und die AHV-pflichtigen Einkommen) der Familienzulagekassen.
Die Verwaltung des Ausgleichsfonds obliegt der Ausgleichskasse des Kantons Wallis, welche die provisorischen Beträge festsetzt und diese nach Vorliegen der definitiven Angaben anpasst.
Anzahlungen betreffend den Ausgleichsfond 2023
Formular betreffend die Anzahlungen der Beiträge und Subventionen für den Ausgleichsfond 2023.
Abrechnungen betreffend den Ausgleichsfond 2022
Formular betreffend die Berichtigung der Angaben für den Ausgleichsfond 2022.
- Beiträge AHV/IV/EO/ALV/FZ
- Leistungen der AHV/IV
- Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL AHV/IV)
- Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)
- Corona Erwerbsersatzentschädigung (EO COVID-19)
- Erwerbsausfallentschädigungen Militär- oder Zivildienst (EO)
- Mutterschaftsentschädigungen (MSE)
- Vaterschaftsentschädigungen (VSE)
- Betreuungsentschädigung (BUE)
- Familienzulagen (FZ)
- Prämienverbilligung (IPV)
- Familienfonds
- Unfallversicherung (UVG)
- Berufliche Vorsorge (BVG) 2. Säule
- Ausgleichsfonds