Ausgleichsfonds

Ein System der Überkompensation zwischen den Familienzulagekassen wurde eingeführt. Dies erlaubt 80 % der verschiedenen Resultate der unterschiedlichen Finanzierungsraten auszugleichen (gesetzliche Leistungen geteilt durch die Lohnsummen und die AHV-pflichtigen Einkommen) der Familienzulagekassen.
 
Die Verwaltung des Ausgleichsfonds obliegt der Ausgleichskasse des Kantons Wallis, welche die provisorischen Beträge festsetzt und diese nach Vorliegen der definitiven Angaben anpasst.

 

Abrechnungen betreffend den Ausgleichsfond 2023

Formular betreffend die Berichtigung der Angaben für den Ausgleichsfond 2023.