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Unternehmen - Verwaltung Ihrer Mitarbeitenden

Sämtliche Mutationen in Verbindung mit den Mitarbeitenden Ihres Unternehmens müssen gemeldet werden.

Es handelt sich insbesondere um die Meldung von neuen Mitarbeitenden, um Änderungen ihrer Situation (Zivilstand, familiäre Situation, usw...) sowie um den Austritt von Mitarbeitenden.

Welche administrativen Schritte muss ich unternehmen, wenn ich einen neuen Mitarbeiter anstelle?
Müssen die Änderungen auf jeden Fall gemeldet werden?
Muss ich der Ausgleichskasse den Austritt meiner Angestellten melden?
Was passiert, wenn ein Angestellter nach seinem gesetzlichen Pensionsalter weiterhin in unserem Unternehmen arbeitet?
Einer oder mehrere meiner Angestellten arbeiten ebenfalls in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union. Welche zusätzlichen oder unterschiedlichen administrativen Schritte muss ich unternehmen?
Was muss ich unternehmen, wenn ich einen Grenzgänger/eine Person ausländischer Nationalität anstelle?
Einer meiner Angestellten wird vorübergehend in einem anderen Land arbeiten. Muss ich die Beiträge für ihn weiterhin in der Schweiz bezahlen?
Mein Angestellter möchte einen unbezahlten Urlaub. Hat das einen Einfluss auf die AHV-Beiträge?
Bis zu welchem Zeitpunkt muss eine Person in Frühpension Beiträge bezahlen?
Mein Angestellter wohnt in der Schweiz und arbeitet als Lohnempfänger in einem Mitgliedstaat der EU und in der Schweiz. Wo ist er versichert?
Mein Angestellter wohnt in einem Mitgliedstaat der EU und arbeitet als Lohnempfänger sowohl in meinem Unternehmen als auch an seinem Wohnort. Wo ist er versichert?
Mein Angestellter arbeitet ausserhalb der Schweiz in einem Mitgliedstaat der EU oder der EFTA. In welchem Land muss er seine Beiträge bezahlen?