Arbeitssituation - Nichterwerbstätige Personen

Personen, welche nicht erwerbstätig sind oder nur eine kleine Tätigkeit ausüben, müssen sich bei der kantonalen Ausgleichskasse ihres Wohnorts melden, damit festgelegt werden kann, ob sie Beiträge leisten müssen. Dadurch können auch Lücken in den Beiträgen vermieden werden. Die Personen, welche ab dem 58. Altersjahr in Frühpension gehen, melden sich bei der Ausgleichskasse ihres ehemaligen Arbeitgebers.

Ich habe eine Reinigungsfrau, die nur wenige Stunden pro Woche arbeitet. Muss ich sie melden und Beiträge bezahlen?
Ich studiere. Wo muss ich meine Beiträge bezahlen?
Ich bin aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig und erhalte ein Taggeld. Muss ich AHV-Beiträge bezahlen?
Ich erhalte eine IV-Rente. Muss ich Beiträge bezahlen?
Ich bin nicht erwerbstätig, weil ich vorzeitig die AHV-Rente beziehe. Muss ich weiterhin Beiträge bezahlen?
Ich bin nicht erwerbstätig. Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anrecht auf Familienzulagen?
Ich bin nicht erwerbstätig. Wie wird mein AHV-Beitrag berechnet?