Berufliche Vorsorge (BVG) 2. Säule

Einzelfälle

Welche Schritte Sie für Nachforschungen über Ihre Freizügigkeitsleistungen vornehmen müssen, ist in diesem Schema aufgezeichnet.

Falls Sie sich nicht mehr genau an alle Namen/Firmenbezeichnungen Ihrer Arbeitgeber erinnern, haben wir für Sie die diversen Etappen, welche nötig sind, um diese ausfindig zu machen, in einem detaillierten Prozess aufgezeichnet.

 

Arbeitgeber

Falls Sie sich nicht mehr genau an alle Namen/Firmenbezeichnungen Ihrer Arbeitgeber erinnern, haben wir für Sie die diversen Etappen, welche nötig sind, um diese ausfindig zu machen, in einem detaillierten Prozess aufgezeichnet. Der Beitritt an eine BVG-Pensionskasse ist notwendig, wenn das Einkommen mehr als CHF 22'050.- pro Jahr (gültig ab 2023) oder CHF 1'837.50 pro Monat (gültig ab 2023) beträgt .

Falls Sie Fragen haben, sind wir gerne für Sie da:

Ausgleichskasse des Kantons Wallis

UVG/BVG-Kontrolle

Avenue de Pratifori 22 | 1950 Sitten

Tel: 027/324.94.72

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