- Lebenslage
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- Unternehmen
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Pro Fachgebiet
- Beiträge AHV/IV/EO/ALV/FZ
- Leistungen der AHV/IV
- Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL AHV/IV)
- Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL)
- Corona Erwerbsersatzentschädigung (EO COVID-19)
- Erwerbsausfallentschädigungen Militär- oder Zivildienst (EO)
- Mutterschaftsentschädigungen (MSE)
- Vaterschaftsentschädigungen (VSE)
- Betreuungsentschädigung (BUE)
- Familienzulagen (FZ)
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Berufliche Vorsorge (BVG) 2. Säule
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Berufliche Vorsorge (BVG) 2. Säule
Einzelfälle
Welche Schritte Sie für Nachforschungen über Ihre Freizügigkeitsleistungen vornehmen müssen, ist in diesem Schema aufgezeichnet.
Falls Sie sich nicht mehr genau an alle Namen/Firmenbezeichnungen Ihrer Arbeitgeber erinnern, haben wir für Sie die diversen Etappen, welche nötig sind, um diese ausfindig zu machen, in einem detaillierten Prozess aufgezeichnet.
Arbeitgeber
Falls Sie sich nicht mehr genau an alle Namen/Firmenbezeichnungen Ihrer Arbeitgeber erinnern, haben wir für Sie die diversen Etappen, welche nötig sind, um diese ausfindig zu machen, in einem detaillierten Prozess aufgezeichnet. Der Beitritt an eine BVG-Pensionskasse ist notwendig, wenn das Einkommen mehr als CHF 22'050.- pro Jahr (gültig ab 2023) oder CHF 1'837.50 pro Monat (gültig ab 2023) beträgt .
Falls Sie Fragen haben, sind wir gerne für Sie da:
Ausgleichskasse des Kantons Wallis
UVG/BVG-Kontrolle
Avenue de Pratifori 22 | 1950 Sitten
Tel: 027/324.94.72