Lebenslage - Heirat

Gemäss Art. 159 vom Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) werden die Ehegatten zur ehelichen Gemeinschaft verbunden. Sie verpflichten sich gegenseitig, das Wohl der Gemeinschaft in einträchtigem Zusammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen. Sie schulden einander Treue und Beistand. Für das Ehepaar hat dieser Schritt auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungen.

Welche administrativen Schritte muss ich unternehmen, wenn ich heirate?