Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit

Avenue du Midi 7
1950 Sitten
Öffnungszeiten :
8.30 - 11.30
14.00 - 17.00
Vor Feiertagen : bis 16h00
Die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) hat als Hauptauftrag :
- Eine auf einen ausgeglichenen Arbeitsmarkt gerichtete Beschäftigungspolitik verfolgen und
- Die Schaffung der nötigen Rahmenbedingungen zur Ausübung von wirtschaftlichen Tätigkeiten gewährleisten
Ab Montag, 01.03.2021 sind die Schalter der fünf Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) des Kantons geöffnet. Die Schalter der Dienstelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) sind bis auf weiteres geschlossen.
ARBEITGEBER
Kurzarbeit - Coronavirus
Neu : Änderungen des COVID-19-Gesetzes vom 19. März 2021
Folgende Änderungen des COVID-19-Gesetzes gelten ab dem 20. März 2021:
- Aufhebung der Voranmeldefrist für die Zeit vom 1. September 2020 bis 31. Dezember 2021
- Erhöhung der Dauer der Kurzarbeitsbewilligungen von 3 auf 6 Monate für die Zeit vom 1. September 2020 bis 31. Dezember 2021
- Kurzarbeitsbewilligung für Arbeitgeber, die von den behördlich angeordneten Massnahmen seit dem 18. Dezember 2020 (im Wallis seit dem 27. Dezember 2020) betroffen sind
Anpassungsgesuch
Arbeitgeber, die seit dem 1. September 2020 mindestens eine Kurzarbeitsbewilligung erhalten haben, können bis spätestens am 30. April 2021 anhand des Formulars «Gesuch um Anpassung einer Bewilligung für Kurzarbeit» um eine Anpassung ersuchen (keine automatische Korrektur). Das Gesuch ist per E-Mail an nachfolgende Adresse zu übermitteln: sict-diha-retro@admin.vs.ch.
Die entsprechenden neuen Abrechnungen mit der Gesamtzahl der Ausfallstunden müssen bis zum 30. April 2021 bei der Arbeitslosenkasse eingereicht werden.
Neue Kurzarbeitsgesuche und Verlängerungsgesuche
Neue Kurzarbeitsgesuche sowie Verlängerungsgesuche müssen online anhand dem Formular «Voranmeldung von Kurzarbeit» auf der Internetseite www.arbeit.swiss eingereicht werden.
Sie können auch das vereinfachte Formular «Voranmeldung von Kurzarbeit» per Post (in 2 Exemplaren) an die DIHA senden.
Die wichtigsten Änderungen seit dem 1. September 2020 in Kürze:
1. Keine Kurzarbeitsentschädigung (KAE) mehr für:
- Geschäftsinhaber (AG, GmbH, usw..), die dort ebenfalls angestellt sind sowie ihre Ehepartner (seit dem 1. Juni 2020);
- Lernende (vom 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2020);
- Temporäre Mitarbeiter oder Personen im Dienste einer Organisation für Temporärarbeit (ab dem 1. September 2020);
- Angestellte mit befristetem unkündbarem Arbeitsvertrag (vom 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2020).
2. KAE-Anspruch für Lernende und Angestellte mit befristetem unkündbarem Arbeitsvertrag (rückwirkend auf den 1. Januar 2021).
Weitere Informationen
www.arbeit.swiss
Hotline 027 / 606.73.07
diha-kae-alv@admin.vs.ch
In Anbetracht der Menge an KAE-Anträgen, kann der Zeitpunkt eines diesbezüglichen Entscheids nicht mitgeteilt werden. Wir setzen alles daran, dass sie so rasch als möglich behandelt werden.
Abgabe der Abrechnung für Ausfallszeiten
Die Abrechnung der Ausfallstunden währen einer Kontrollperiode (Kalendermonat) muss zwingend spätestens 3 Monate nach jeder Kontrollperiode (Kalendermonat) bei der ausgewählten Arbeitslosenkasse eingereicht werden. Nach dieser Frist verfällt der KAE-Anspruch für diese Kontrollperiode und dies unabhängig von der Tatsache, ob der Entscheid bezüglich der bei der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) eingereichten Voranmeldung bereits gefällt wurde und in Kraft ist. Dies gilt vor allem, wenn eine Einsprache gegen einen KAE-ablehnenden Entscheid eingereicht wurde. So muss beispielsweise die Abrechnung der Ausfallstunden für den Monat Mai 2020 spätestens bis am 31. August 2020 eingereicht werden.
STELLENSUCHENDE
Arbeitslosigkeit - Anmeldebestätigung
Sie können sich weiterhin als arbeitslos per Telefon, per E-Mail oder per Post anmelden.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular sowie eine Kopie ihres Identitätsausweises sowie ihrer AHV-Karte sind per Post oder per Mail an das RAV ihrer Region zurück zu senden
Wir erinnern Sie daran, dass Sie Ihre Arbeitslosenkasse frei wählen können.
Email der Walliser RAV
- RAV Oberwallis
ravoberwallis@admin.vs.ch - ORP Sierre
orpsierre@admin.vs.ch - ORP Sion
orpsion@admin.vs.ch - ORP Martigny
orpmartigny@admin.vs.ch - ORP Monthey-St-Maurice
orpmonthey@admin.vs.ch
Adressen der Walliser RAV
Allgemeine Informationen zur Arbeitslosigkeit