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Gesuch für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden

  • Der Schweizerische Elementarschädenfonds ist eine private Hilfsinstitution, die von der Schweizerischen Gemeinnützigen Gemeinschaft gegründet wurde. Er leistet Beiträge an nicht versicherbare Schäden, die durch unvorhersehbare Naturereignisse (Lawinen, Erdbeben, Überschwemmungen oder Erdrutsche) verursacht werden.

  • Ein kantonaler Spezialfonds gewährt den Opfern von nicht versicherbaren Schäden eine zusätzliche Hilfe zum Schweizerischen Hilfsfonds.

  • Der Staatsrat kann von Fall zu Fall die Gewährung einer ausserordentlichen Finanzhilfe bei Katastrophen beschliessen.

Anspruch auf Entschädigung

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Leistung des Schweizerischen Elementarschädenfonds. Der Anspruch auf Entschädigung und dessen Höhe werden wie folgt festgelegt:
    • beim Schweizerischen Hilfsfonds durch die Verwaltungskommission, bestehend aus 5 Mitgliedern
    • bei ausserordentlichen Hilfsbeiträgen durch den Staatsrat.

Wie ist ein Schaden zu melden?

  • Ab 1. Januar 2020 können die von einem Elementarschaden Betroffenen ihr Gesuch mit den persönlichen Angaben neu selbst im Schaden-Portal erfassen. Hierfür müssen sie sich unter www.fondssuisse.ch anmelden.
  • Die weitere Bearbeitung des Gesuchs durch die Gemeinde bleibt unverändert. Sachbearbeiter und Schätzer können sich künftig auf die Kontrolle, Ergänzung und Bestätigung der Angaben konzentrieren. Und die Betroffenen ihrerseits erhalten die Bescheide von fondssuisse direkt im Schaden-Portal zugestellt.
  • Mehr Infos für die Gemeinden unten: www.fondssuisse.ch/de/behoerden

Richtlinien

  • Richtlinien über die Beitragsvoraussetzungen und das Verfahren bei Schadenfällen zuhanden der kantonalen Amtsstellen, Gemeinden und Elementarschadenschätzer

Kontakt

Schweizerischer Fonds für Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarschäden
Eigerplatz 5, Postafch 361
3000 Bern 14
Tel. 031 371 36 82
Fax 031 371 93 30
info@elementarschadenfonds.ch
 

Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Sektion Handel, Patente und Arbeitskräfte
Av. du Midi 7, 1950 Sitten
Tel 027 606 73 00

Dienstag, Mittwoch, Donnerstag
Véronique Roduit
veronique.roduit@admin.vs.ch


Rechtsgrundlage

Kanton
  • Reglement vom 23. Juli 1980 betreffend die Verwendung des von der Loterie de la Suisse romande zur Verfügung gestellten Fonds, um den Betroffenen von nicht versicherbaren Schäden, hervorgerufen durch die Naturgewalten, eine Hilfe zu gewähren

Links

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