Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ))
« Tous partenaires – Wir sind alle Partner »
Die interinstitutionelle Zusammenarbeit ist eine gemeinsame Strategie von den Partnerinstitutionen:
- Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA), ihre Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und ihre Logistik arbeitsmarktlicher Massnahmen
- Kantonale IV-Stelle
- Dienststelle für Sozialwesen und ihre Sozialmedizinischen Zentren
- Dienststelle für Berufsbildung mit ihrer Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung und ihrer Plattform Übergang 1 (T1)
- Stiftung Sucht Wallis
- Suva
Definition der IIZ
Unter interinstitutioneller Zusammenarbeit (IIZ) versteht sich die Zusammenarbeit zwischen Institutionen, die im Bereich der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung von Begünstigten tätig sind. Die IIZ Wallis verfolgt dieses Ziel, indem Arbeitsmethoden und Massnahmen zusammengelegt werden. An der Front zeigt sich die IIZ durch die geteilten Werte und ein fachliches Gutachten im Dienste einer Wiedereingliederungsstrategie.
Leitbild IIZ Wallis
Organisation der IIZ-Wallis
Kontakt
Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)
Av. du Midi 7, 1950 Sitten
Tel. 027 606 73 20
Anne Beney Confortola
anne-francoise.beney@admin.vs.ch
Rechtsgrundlage
Bund- Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung vom 25. Juni 1982 (AVIG)
- Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung vom 31. August 1983 (AVIV)
- Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen vom 13. Dezember 2012 (BMAG)
- Reglement über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen vom 13.November 2013 (BMAR)
- Gesetz über die Eingliederung und die Sozialhilfe vom 29. März 1996
- Ausführungsreglement zum Gesetz über die Eingliederung und die Sozialhilfe vom 07. Dezember 2011 (ARGES)