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Arbeitslosigkeit : Arbeitssuche

Warten Sie nicht mit der Arbeitssuche!

Hier ein paar Tipps:

  • Antworten Sie auf Stelleninserate
  • Bewerben Sie sich spontan (Direktkontakt, Telefon, Post).
  • Besuchen Sie Arbeitgeber, orten Sie Arbeitsplätze.
  • Stellen Sie sich bei Temporärbüros vor (Verzeichnis der bewilligten privaten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe)
  • Konsultieren den Terminal SSI (Self Service Information) in Ihrem RAV und in verschiedenen öffentlichen Lokalen
  • Konsultieren Sie die offenen Stellen am Anschlagbrett im RAV
  • Konsultieren Sie Internetseiten zum Thema Arbeitssuche
  • Konsultieren Sie die täglich aktualisierte Liste der offenen Stellen in der Schweiz
  • Konsultieren Sie EURES, das europäische Portal zur beruflichen Mobilität.
     
  • Haben Sie ein offenes Ohr für Mund-zu-Mund-Werbung, für Informationen aus Ihrem Bekanntenkreis.

Ihr RAV-Personalberater informiert und berät Sie bei Ihrer Arbeitssuche.

Arbeitssuchnachweise

  • Sobald Sie wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis endet, müssen Sie bis zum Beginn Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 6-8 Arbeitsbemühungen pro Monat nachweisen.
     
  • Sie müssen dem RAV das Formular Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen abgeben, auf welchem Sie alle Ihre Bemühungen der Arbeitssuche auflisten und dabei alle Spalten ausfüllen.
  • Bewahren Sie Kopien aller Briefwechsel sowie Namen und Adressen Ihrer Kontakte auf.
  • Nach dem 5. Tag des Folgemonats (oder dem ersten Arbeitstag nach diesem Datum) eingereichte Arbeitsbemühungen können nicht mehr berücksichtigt werden, ausser es liegt ein entschuldbarer Grund vor.
  • Die Qualität Ihrer Arbeitssuchnachweise ist ebenso wichtig wie deren Quantität.
  • Fehlende oder ungenügende Arbeitssuchnachweise können eine Taggeldeinstellung bewirken.

Der Zwischenverdienst

Im Zwischenverdienst zu arbeiten, lohnt sich auf alle Fälle:

  • Sie bleiben in Kontakt mit der Arbeitswelt und erhalten Ihre beruflichen Kompetenzen
  • Es ist finanziell interessant
  • Sie verlängern Ihren Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung.

Für alle nötigen Informationen wenden Sie sich an Ihren Personalberatenden.

Mehr Infos

  • Broschüren für Stellensuchende (SECO)
  • Formulare für Stellensuchende (SECO)
  • www.arbeit.swiss

Kontakt

Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit
Sektion Öffentliche Arbeitsvermittlung
Av. du Midi 7, 1950 Sitten

RAV Oberwallis
Viktoriastrasse 15, 3900 Brig
Lageplan
Tel. 027 606 94 50
Personenverzeichnis
ravoberwallis@admin.vs.ch

ORP Sierre
Route de la Bonne-Eau 20, 3960 Sierre
Lageplan
Tel. 027 606 94 00
Personenverzeichnis
orpsierre@admin.vs.ch

ORP Sion
Place du Midi 40, 1950 Sion
Lageplan
Tel. 027 606 93 00
Personenverzeichnis
orpsion@admin.vs.ch

ORP Martigny
Rue du Léman 29, 1920 Martigny
Lageplan
Tel. 027 606 92 21
Personenverzeichnis
orpmartigny@admin.vs.ch

ORP Monthey-St-Maurice
Rue du Coppet 2, Case postale 1211, 1870 Monthey
Lageplan
Tel 027 606 92 50
Personenverzeichnis
orpmonthey@admin.vs.ch


Rechtsgrundlage

Bund
  • Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung vom 25. Juni 1982 (AVIG)
  • Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung vom 31. August 1983 (AVIV)
Kanton
  • Gesetz über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen vom 13. Dezember 2012 (BMAG)
  • Reglement über die Beschäftigung und die Massnahmen zugunsten von Arbeitslosen vom 13. November 2013 (BMAR)
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