Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit

Avenue du Midi 7
1950 Sitten
Öffnungszeiten :
8.30 - 11.30
14.00 - 17.00
Vor Feiertagen : bis 16h00
Die Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) hat als Hauptauftrag :
- Eine auf einen ausgeglichenen Arbeitsmarkt gerichtete Beschäftigungspolitik verfolgen und
- Die Schaffung der nötigen Rahmenbedingungen zur Ausübung von wirtschaftlichen Tätigkeiten gewährleisten
ARBEITGEBER
Kurzarbeit - Coronavirus
Die folgenden Änderungen sind in Kraft getreten:
- Aufhebung der Voranmeldefrist für die Zeit vom 1. September 2020 bis 31. Dezember 2022
- Erhöhung der Dauer der Kurzarbeitsbewilligungen auf 6 Monate, wiederum für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022
Kurzarbeitsgesuche
Das vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit endete am 31. August 2021. Voranmeldungen, bei denen die Bewilligung am 1. September 2021 oder später beginnen soll, müssen wieder per ordentlichem Verfahren eingereicht werden.
Die Formulare zur Voranmeldung von Kurzarbeit finden Sie auf der Seite eServices und Formulare für Kurzarbeitsentschädigung.
Sie können auch das Formular per Post (in 2 Exemplaren) an die DIHA senden.
Ein Unternehmen, das ein Kurzarbeitsgesuch einreichen will, muss dieses anhand der Umsatzzahlen (Formular) sowie des Auftragsbuchs (Formular) begründen. Für Hotels müssen zudem Übernachtungszahlen geliefert werden (Formular).
Weitere Informationen
www.arbeit.swiss
Tel: 027 / 606.73.02
diha-kae-alv@admin.vs.ch
In Anbetracht der Menge an KAE-Anträgen, kann der Zeitpunkt eines diesbezüglichen Entscheids nicht mitgeteilt werden. Wir setzen alles daran, dass sie so rasch als möglich behandelt werden.
Abgabe der Abrechnung für Ausfallszeiten
Die Abrechnung der Ausfallstunden währen einer Kontrollperiode (Kalendermonat) muss zwingend spätestens 3 Monate nach jeder Kontrollperiode (Kalendermonat) bei der ausgewählten Arbeitslosenkasse eingereicht werden. Nach dieser Frist verfällt der KAE-Anspruch für diese Kontrollperiode und dies unabhängig von der Tatsache, ob der Entscheid bezüglich der bei der Dienststelle für Industrie, Handel und Arbeit (DIHA) eingereichten Voranmeldung bereits gefällt wurde und in Kraft ist. Dies gilt vor allem, wenn eine Einsprache gegen einen KAE-ablehnenden Entscheid eingereicht wurde. So muss beispielsweise die Abrechnung der Ausfallstunden für den Monat Mai 2020 spätestens bis am 31. August 2020 eingereicht werden.
STELLENSUCHENDE
Arbeitslosigkeit - Anmeldung
Sie können sich wie folgt arbeitslos melden :
Persönliche Anmeldung im RAV
Sie können sich mit einem Ausweis während den Bürozeiten weiterhin persönlich im RAV Ihrer Wohnortsregion anmelden.
Online Voranmeldung
https://www.arbeit.swiss
Alternativ können sie sich auch online melden und dafür brauchen sie Ihre Sozialversicherungsnummer AHV, E-Mail Adresse und Telefonnummer.
Bitte seien Sie nach der Voranmeldung tel. erreichbar, damit das RAV weitere Informationen einholen kann um die Anmeldung abzuschliessen. Checken Sie bitte auch regelmässig Ihren Maileingang. Erst wenn die Anmeldung im RAV abgeschlossen wurde, können sie zum Erstgespräch eingeladen werden.
Wir erinnern Sie daran, dass Sie Ihre Arbeitslosenkasse frei wählen können.