Schliessung der RAV - Informationen für Arbeitgeber

Meldepflicht

Melden Sie alle meldepflichtigen Stellen, die Sie zu besetzen und von denen Sie bereits Kenntnis haben, idealerweise bis zum 19. Dezember 2025 um 12 Uhr mittags. Ab diesem Zeitpunkt können diese Stellen nur noch per E-Mail oder Telefon gemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass die RAV während dem geplanten Unterbruch keinen Zugang zu den Computersystemen und damit zu den Daten potenzieller Bewerberinnen und Bewerbern haben. Aus diesem Grund können die Meldungen dieser Stellen nur rudimentär bearbeitet werden.

Eine Bewerberin oder einen Bewerber finden

Sind Sie auf der Suche nach Bewerbern, wenden Sie sich bitte so bald wie möglich vor dem 19. Dezember 2025 um 12 Uhr mittags ans RAV. Bitte beachten Sie, dass die RAV während dem geplanten Betriebsunterbruch keinen Zugang zu den Computersystemen und damit zu den Daten potenzieller Bewerberinnen und Bewerbern haben. Die Übermittlung von Informationen über Bewerber wird daher sehr begrenzt sein.

Formular «Voranmeldung von Kurzarbeit»

eServices Voranmeldung Kurzarbeit wird ab dem 19. Dezember 2025 um 12 Uhr mittags deaktiviert. Am besten reichen Sie Ihre Voranmeldung von Kurzarbeit für den Januar 2026 deshalb bereits Anfang Dezember 2025 ein. Zwischen dem 19. Dezember 2025 bis und mit 5. Januar 2026 haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre Voranmeldung von Kurzarbeit per E-Mail an diha-kae-alv@admin.vs.ch zu übermitteln.

Möchten Sie eine Auskunft?

Weitere Informationen des SECO zu diesem Thema finden Sie unter diesem Link: Betriebsunterbruch aufgrund Einführung ASAL2.0  oder verwenden Sie den untenstehenden QR-Code:

Regionale Arbeitsvermittlungszentren

RAV Oberwallis

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ORP Sierre

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ORP Sion

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ORP Martigny

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ORP Monthey-St-Maurice

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