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Arbeitnehmerschutz
Hitzewelle - Kanton verstärkt Schutz von Arbeitnehmenden vor Sonneneinstrahlung
Angesichts der zunehmenden Hitzewellen verstärkt die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) die Massnahmen zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmenden, die körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien ausüben. Ein dichteres Überwachungsnetz erlaubt es künftig, Risikosituationen frühzeitiger und präziser zu erkennen. Sobald die kritischen Schwellenwerte erreicht sind, empfiehlt der Kanton nachdrücklich, schwere Arbeiten unter direkter Sonneneinstrahlung in den betroffenen Gebieten zwischen 14:00 und 17:00 Uhr zu unterbrechen. Erfordert es der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden, kann der Kanton ein formelles Verbot erlassen.