Erwerbsausfallentschädigungen Militär- oder Zivildienst (EO)

 Die Erwerbsausfallentschädigungen hängt vom Bundesgesetz ab :

 

Erwerbsausfallentschädigungen

Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee, Zivildienst und Zivilschutz (EOG)

 Verordnung zur Erwerbsersatzordnung (EOV)

 

Wer Dienst leistet in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz, im Rotkreuzdienst, im Zivildienst oder wer an eidgenössischen oder kantonalen Leiterkursen von J+S oder Jungschützenleiterkursen teilnimmt, hat Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung – den Erwerbsersatz (EO). 

Wer Dienst leistet oder einen J+S-Leiterkurs absolviert, erhält dort eine Meldekarte (EO-Anmeldung). Arbeitnehmende geben die Karte der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber ab. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige schicken die Meldekarte der zuständigen Ausgleichskasse. Ohne Meldekarte wird keine Entschädigung ausgerichtet. 

Wer für die Zeit des Dienstes oder dem J+S-Leiterkurs keinen Lohn erhält, bekommt die Entschädigung direkt überwiesen. Zahlt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Lohn auch für die Zeit des Dienstes oder des J+S-Leiterkurses aus, erhält sie oder er die Entschädigung. 

Die Grundentschädigung für Dienstleistende (Militär, Zivildienst, Zivilschutz, etc.) beträgt mindestens CHF 69.- (2022: CHF 62.-) und höchstens CHF 220.- (2022: CHF 196.-) für Erverbstätige. Für Rekruten und Nichterwerbstätige beläuft sich die Entschädigung auf CHF 69.- (2022: CHF 62.-) pro Tag.

EO für Rekrutinnen und Rekruten