null Arbeitgeberabrechnungen 2023

Arbeitgeberabrechnungen 2023

Wenn Sie als Arbeitgeber unserer Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen Sie uns Ihre ausgefüllte und unterschriebene Arbeitgeberabrechnung 2023 bis zum 30. Januar 2024 zurücksenden.

Ist Ihre Gehaltsabrechnungssoftware Swissdec  zertifiziert? Wenn ja, stellen Sie diese so ein, dass Ihre Lohndaten direkt an uns übermittelt werden. Unsere Identifikationsnummer lautet 023.000.

Eine elektronische Übermittlung ist auch über unser E-Business Portal möglich. Sie können Ihre Daten online mit Hilfe unserer jährlichen Lohn Meldung (JLM) eingeben.

Wir bevorzugen eine elektronische Übermittlung. Eine Zustellung der genau ausgefüllten, datierten und unterschriebenen Arbeitgeberabrechnung in Papierform ist natürlich auch möglich.

Achten Sie darauf, dass die Daten auf der Abrechnung korrekt und leserlich sind, denn die Berechnung unserer Leistungen hängen direkt von den auf den einzelnen Konten verbuchten Löhnen ab.

Achtung : Eine verspätete Einreichung der Arbeitgeberabrechnung kann zu Verzugszinsen führen. Dies in dem Falle, wo die geschuldeten Beiträge nicht bis spätestens am 10. Januar 2024 bezahlt wurden.

Passen Sie Ihre periodischen Akontozahlungen je nach Bedarf über unser Online-Formular oder ihr E-Business Portal  an.


Zögern Sie nicht uns bei Fragen anzurufen.
coti4@avs.vs.ch - tél 027 324 91 19