Wenn Sie als Arbeitgeber unserer Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen Sie uns Ihre ausgefüllte und unterschriebene Arbeitgeberabrechnung 2023 bis zum 30. Januar 2024 zurücksenden.
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Achtung vor betrügerischen Anrufen!
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Erhöhung der Zulagen durch den Kantonalen Familienfonds und Reduktion des Arbeitnehmer-Beitragssatzes für Familienzulagen
eBill ist die schweizerische elektronische Fakturierung, schnell, sicher, ökologisch, und gratis!
Wir sind derzeit telefonisch nicht erreichbar.
Rendez-vous les 10 et 11 octobre à la Centrale de compensation CdC à Genève
Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Bei einigen automatisierten Formularen wurden Anpassungen vorgenommen
318.386 Révocation totale ou partielle de l'ajournement de la rente vieillesse
Unsere Ausgleichskasse wird am Dienstag 01. August geschlossen sein
Mit dem «Lab. Geschichte der sozialen Sicherheit» steht die erste webbasierte Lernplattform zur sozialen Sicherheit zur Verfügung
Die Erträge aus der CO2-Abgabe werden jedes Jahr an Wirtschaft und Bevölkerung zurückverteilt
Der Geschäftsbericht der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ist auf unserer Website verfügbar
Die Taschenstatistik «Sozialversicherungen der Schweiz» gibt einen Überblick über die einzelnen Zweige und die Gesamtrechnung der Sozialversicherungen
Unsere Ausgleichskasse wird am Donnerstag 08. Juni geschlossen sein.
Öffnungszeiten anzeigen
Am Mittwoch, den 31. Mai, wird die Ausgleichskasse des Kantons Wallis die Veranstaltung "Meine AHV-Rente: wann? wie? wie viel?" moderieren
Sind Sie ein(e) zukünftiger(e) Rekrut(in)? Dann laden wir Sie ein, auf die Website des BSV zu gehen
Alle Menschen haben Fragen zu den Sozialversicherungen. Sie sicher auch!
Beantragen die Auszahlung Ihrer AHV-Altersrente.
Bundesformulare am 22. März 2023 von 15:00 bis 18:00 Uhr nicht verfügbar.
Für Bezieher von Ergänzungsleistungen
Vorsicht vor Betrug!
Anbieter von Miet-Hilfsmitteln
Nur während der Weihnachtszeit geschlossen
Wenn Sie als Arbeitgeber unserer Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen Sie uns Ihre ausgefüllte und unterschriebene Arbeitgeberabrechnung 2022 bis zum 30. Januar 2023 zurücksenden.
Kantonale Abstimmung vom 27. November 2022 - Zusätzliche Unterstützung für Walliser Familien
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung werden die Mietnebenkosten steigen. Diese zusätzlichen Kosten können für EL-Bezüger berücksichtigt werden.
Allgemeine Mitteilungen über die Rechte und Pflichten betreffend die AHV, die Ergänzungsleistungen, die Familienzulagen sowie Erwerbsaufsfallentschädigungen.
Die Sozialversicherungen und die AHV (Nur auf Französisch)
Änderung der persönlichen Bankverbindung
Auszahlung der Leistungen auf das Konto eines Dritten
Erhöhung der Unterstützung für Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
Die durchschnittliche Prämie im Wallis steigt.
Augmentation de la prime moyenne en Valais
Das Inkrafttreten der AHV-Reform21, die in der Volksabstimmung vom 25.09.2022 angenommen wurde, ist für den 1. Januar 2024 vorgesehen.
Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben neu Anspruch auf einen durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten zweiwöchigen Adoptionsurlaub.
Neues Verfahren zum ausfüllen der Antragsformulare für Mutterschaftsentschädigung (MSE) und Vaterschaftsentschädigung (VSE)
Im Jahr 2022 wird eine Summe von knapp 307 Millionen Franken an die Wirtschaft verteilt.
Ab dem 1. Juli 2022 stehen den versicherten Personen automatisierte E-Formulare zur Verfügung.
Der Geschäftsbericht 2021 der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ist ab jetzt verfügbar