null Subvention der Krankenkassenprämien

Subvention der Krankenkassenprämien

Die Ausgleichskasse des Kantons Wallis bittet Sie um Vorsicht:

Sie werden durch Personen mit falschen Absichten telefonisch kontaktiert. Diese versuchen eine Kopie Ihrer Steuererklärung zu erhalten, mit der Behauptung, Ihre individuelle Prämienverbilligung der Krankenkasse zu kontrollieren!

Unter keinen Umständen dürfen Sie der telefonischen oder schriftlichen Aufforderung nachkommen! Diese Vorgehensweise ist illegal.

Nur die Abteilung der Subventionen bei der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ist dazu berechtigt.

Zur Erinnerung: Personen mit Wohnsitz im Wallis (Schweizer oder mit Aufenthaltsbewilligung C), die bereits im letzten Jahr subventionniert waren, erhalten automatisch eine Mitteilung der Ausgleichskasse mit ihrem Anspruch für 2018.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns:

subvention@avs.vs.ch oder Tel. 027 324 91 15