null Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG)

Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG)

Das Inkrafttreten der Änderung des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen, die in der kantonalen Abstimmung vom 27. November 2022 angenommen wurde, ist für den 1. Januar 2023 vorgesehen.

Die neuen Bestimmungen des kantonalen Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen erhöhen den Betrag der Zulagen, die an Walliser Familien ausbezahlt werden, gemäss den folgenden Zahlen:

 

 


Beitrage
bis zum 31.12.2022


Beitrage
ab 01.01.2023


Differenze

Kinderzulage

CHF 275.-

CHF 305.-

+ CHF 30.-

Ausbildungzulage

CHF 425.-

CHF 445.-

+ CHF 20.-

 

Auch bei der Finanzierung ändert sich im Ausführungsgesetz ein Punkt: der Beitrag der Arbeitnehmer, der zuvor auf 0,3 % der Löhne festgelegt war, wird nun per Beschluss des Staatsrats auf 0.42% der Löhne festgelegt.