null Zwischeninformation zur Corona-Erwerbsersatzentschädigung gemäss dem neuen COVID-19-Gesetz

Zwischeninformation zur Corona-Erwerbsersatzentschädigung gemäss dem neuen COVID-19-Gesetz

Am Freitag, 25. September 2020 haben die Eidgenössischen Räte an ihren Schlussabstimmungen das COVID-19-Gesetz gutgeheissen. Das COVID-19-Gesetz löst die bisherigen bundesrätlichen Verordnungen ab. Das neue Gesetz bildet die Grundlage für die Weiterführung von Corona-Erwerbsersatzentschädigungen (CE). Im Gesetz werden neue Anspruchsvoraussetzungen und die Bezügergruppen für die CE bestimmt. Gestützt auf dieses neue COVID-19-Gesetz wird der Bundesrat eine entsprechende Verordnung erlassen, welche alle Details für die Bevölkerung und die Ausgleichskassen regelt.

Wir gehen davon aus, dass die bundesrätliche Verordnung bis gegen Ende Oktober 2020 vorliegen wird. Sobald wir alle notwendigen Informationen haben, können wir auf dieser Internetseite ein Merkblatt und die Anmeldeformulare für CE ab dem 17. September 2020 zur Verfügung stellen.

Das Bundesparlament entschieden, dass die Ausgleichskassen rückwirkend CE-Zahlungen ab dem 17. September 2020 ausrichten können. Auch wenn hier und heute noch keine Anmeldungen möglich sind, verpasst in den nächsten Wochen niemand die Möglichkeit zur Anmeldung.

Wir bitten Sie freundlich, sich Ende Oktober 2020 wieder auf unserer Internetseite zu informieren. Wie schon erwähnt, können wir Ihnen dann das Merkblatt und die Anmeldeformulare zur Verfügung stellen. Wir danken für Ihr Verständnis, dass wir ohne klare rechtliche Grundlagen keine Anmeldungen annehmen und auch keine Zahlungen ausrichten können.