null Familienfonds und Familienzulagen – Der Staatsrat stärkt die Kaufkraft von Familien

Familienfonds und Familienzulagen – Der Staatsrat stärkt die Kaufkraft von Familien

Der Staatsrat des Kantons Wallis verstärkt seine Massnahmen zur Unterstützung von Familien mit bescheidenem Einkommen im Jahr 2023, indem er die durch den Kantonalen Familienfonds ausgerichteten Zulagen erhöht und den Beitragssatz der Arbeitnehmenden an die Familienzulagen reduziert.

Der Familienfonds spielt eine wichtige Rolle, indem er eine Sozialhilfe an alleinstehende Personen und an Paare mit Kinderlasten gewährt, die im Wallis wohnhaft sind und über ein niedriges Einkommen verfügen.

Für das Jahr 2023 erhöht das Wallis den Betrag der Familienzulagen des Familienfonds, indem er bis zu CHF 260.- mehr an bestimmte Familien gewährt. Auf diese Art werden bis Ende Jahr insgesamt rund CHF 18.8 Mio. an die bedürftigen Familien ausgerichtet. Die Einkommensgrenzen, die zum Bezug dieser Zulagen berechtigen, wurden entsprechend den Einkommensgrenzen für die individuelle Krankenkassen-Prämienverbilligung 2023 ebenfalls nach oben angepasst.

Familienzulagen

Gemäss dem Ausführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen (AGFamZG) wurde 2023 der maximale Beitragssatz der Arbeitnehmenden auf 0.42 % festgelegt. Für das Jahr 2024 hat der Staatsrat entschieden, diesen Beitragssatz der Arbeitnehmenden auf maximal 0.17 % zu reduzieren.

Diese Massnahmen zielen auf eine Verbesserung der Kaufkraft der Walliserinnen und Walliser und stellen eine gerechte Aufteilung der Finanzierung der Familienzulagen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden sicher.

 

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