null COVID-19

COVID-19

Unter den aktuellen, durch das Coronavirus hervorgerufenen, ausserordentlichen Umständen haben wir wichtige Massnahmen getroffen, um die Mitarbeitenden und die Bevölkerung gemäss den Weisungen der Behörden zu schützen.

Die Ausgleichskasse des Kantons Wallis ist sich ihrer Verantwortung bewusst und setzt alles daran, ihren Auftrag weiterzuführen, die Leistungen termingerecht zu überweisen und die hohe Servicequalität zu gewährleisten. Eine neu geschaffene Fachgruppe kümmert sich um die Umsetzung der vom Bundesrat an die Ausgleichskassen übertragenen Massnahmen rund um die neue Corona - Erwerbsersatzentschädigung. Ihre Aufgaben sind:

- Rasches Verschaffen eines Überblicks zu den gesetzlichen Bestimmungen.

- Definition der neuen Prozesse.

- Umsetzung ins Informatiksystem.

Andere Vereinfachungsmassnahmen im Beitragswesen wurden ebenfalls getroffen, so der vorübergehende Verzicht auf Verzugszinsen und die provisorische Erleichterung des Inkassos der AHV-Beiträge.   

Ihre Ausgleichskasse