null Mieterhöhung – Anpassung der EL-Berechnung

Mieterhöhung – Anpassung der EL-Berechnung

Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung werden die Mietnebenkosten steigen. Diese zusätzlichen Kosten können für EL-Bezüger berücksichtigt werden, sofern die Akontozahlungen für die Nebenkosten an die effektiven Kosten angepasst werden.

Das heisst, dass nur auf Vorweisen der Schlussabrechnung der Nebenkosten diese nicht zurückerstattet werden. Wie in den Medien erwähnt, ist es Sache eines jeden einzelnen mit seinem Vermieter Kontakt aufzunehmen, damit dieser, falls notwendig, Anpassungen vornimmt.

Die Ergänzungsleistungen können überprüft werden auf Vorweisen einer offiziellen Erhöhungsanzeige. Die Ergänzungsleistungen werden ab dem Beginn des Monats, in welchem die Änderung gemeldet wurde, neu überprüft, jedoch frühestens ab dem Beginn des Monats, in welchem die Erhöhung erfolgte.

Schliesslich erinnern wir Sie daran, dass die jährliche Miete und die Nebenkosten als Ausgaben bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen berücksichtigt werden können, und dies bis zu den jeweiligen Maximalbeträgen, welche Sie auf folgendem Link finden:

 

BSV - Mietkosten in den EL