null Ausbildungszulagen : Erhöhung der Altersgrenze nicht erforderlich

Ausbildungszulagen : Erhöhung der Altersgrenze nicht erforderlich

Aufgrund zweier Postulate hat der Bundesrat die Gesetzgebung über die Familienzulagen überprüft. Er ist zum Schluss gekommen, dass die Altersgrenze von 25 Jahren für Ausbildungszulagen nicht erhöht werden soll. Zudem ist er der Ansicht, dass Familienleistungen von internationalen Organisationen für ihre Beschäftigten in der Schweiz vereinbar sind mit dem Grundsatz, dass für ein Kind nur eine Zulage ausbezahlt werden darf. Der Bundesrat hat den Bericht zu diesen Fragen an seiner Sitzung vom 15. Februar 2017 verabschiedet.

Der Bundesrat geht in seinem Bericht der Frage nach, ob die Altersgrenze 25 erhöht werden soll. Er kommt zum Schluss, dass eine Erhöhung nicht zielführend wäre. Die Untersuchung zeigt, dass bei einer Erhöhung der Altersgrenze viele Studierende in den Genuss von Ausbildungszulagen kämen, ohne diese zu benötigen. Eine Erhöhung der Altersgrenze hätte zudem zur Folge, dass die Leistungen für Auszubildende, die in EU- oder EFTA-Staaten exportiert werden müssen, beträchtlich ansteigen würden. Im europäischen Vergleich gehört die schweizerische Altersgrenze von 25 Jahren bereits zu den höchsten. Ausserdem ist die geltende Altersgrenze im schweizerischen Sozialversicherungsrecht koordiniert. So gilt sie z.B. auch bei den Waisen- und Kinderrenten der AHV.