Unsere Büros sind von Freitag, 7. April, bis und mit Montag, 10. April, geschlossen.
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Unsere Büros sind bis Dienstag, den 19. April 2022, um 08:30 Uhr geschlossen.
Zusammenfassung der Fristen für die Einreichung eines Antrags
Änderung die Verordnung COVID-19 Besondere Lage sowie die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall.
Die neuesten Aktualisierungen des COVID-19-Gesetzes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 zudem beschlossen, die Dauer von Isolation und Quarantäne ab sofort auf fünf Tage zu verkürzen.
In dieser Broschüre erfahren Sie mehr über die erste Säule (AHV/IV/EO) und andere Leistungen des Bundes oder des Kantons.
Wenn Sie als Arbeitgeber unserer Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen Sie uns Ihre ausgefüllte und unterschriebene Arbeitgeberabrechnung 2021 bis zum 30. Januar 2022 zurücksenden.
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Erhöhung der Unterstützung für benachteiligte Familien
Wir möchten Sie informieren, dass bei unserer Kasse ab 13. September 2021 die QR-Rechnungen eingeführt werden. Diese ersetzen die orangen Einzahlungsscheine (ESR).
Eine Person ist betreuender Angehöriger, wenn sie umständehalber oder freiwillig regelmässig Zeit aufwendet, um einem Menschen aus dem näheren Umfeld im Alltag zu helfen, welche aus gesundheitlichen oder anderen Gründen in seiner Eigenständigkeit eingeschränkt ist.
Ab dem 1. Juli 2021 treten neue Leistungen für Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden.
https://www.vs.ch/documents/1787090/12067260/FLYER+LPTra+-+FR.pdf/de07c11f-7e22-3674-06be-cfb865f27bd6?t=1624892983097
Medienmitteilung des Bundesrates
Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, haben ab dem 1. Juli 2021 länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.
Weitere Informationen
Der Geschäftsbericht 2020 der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ist ab jetzt verfügbar