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Wenn Sie als Arbeitgeber unserer Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen Sie uns Ihre ausgefüllte und unterschriebene Arbeitgeberabrechnung 2022 bis zum 30. Januar 2023 zurücksenden.
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Kantonale Abstimmung vom 27. November 2022 - Zusätzliche Unterstützung für Walliser Familien
Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung werden die Mietnebenkosten steigen. Diese zusätzlichen Kosten können für EL-Bezüger berücksichtigt werden.