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Unternehmen - Schwarzarbeit

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Hilfe für Selbstständigerwerbende (ohne Bundes-EO)

Infolge des Bundesratsbeschlusses vom 1. Juli 2020 hat der Staatsrat entschieden, die kantonalen Hilfsmassnahmen für Selbstständigerwerbende, die keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben, zu verlängern. Personen in einer arbeitgeberähnlichen Stellung im Veranstaltungsbereich, die von den Bundesmassnahmen ausgeschlossen sind, können neu ebenfalls von der Hilfe profitieren.

An die Bezüger von Ergänzungsleistungen des Kantons Wallis

Rückerstattung von Schutzmasken seit dem 6. Juli 2020 (nur für die Bezüger von
Ergänzungsleistungen)

Covid-19 : Anmeldeformular für Veranstaltungsbranche

Der Anspruch der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden auf Corona-Erwerbsersatz wird bis zum 16. September verlängert.

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Corona-Erwerbsersatz (COVID-19)

Der Anspruch der direkt oder indirekt von Massnahmen gegen das Corona-Virus betroffenen Selbständigerwerbenden auf Corona-Erwerbsersatz wird bis zum 16. September verlängert.

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Entschädigung für Erwerbsausfall bei Massnahmen gegen das Coronavirus

Ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz muss somit bis spätestens 16. September 2020 (Anmeldedatum) geltend gemacht werden. Ab diesem Datum können auch keine rückwirkenden Neuberechnungen mehr verlangt werden.

Anmeldung Altersrente

Das neue Erklärvideo ist da!

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Anspruch auf Erwerbsersatz (Kinderbetreuung)

Das Recht bleibt jedoch bestehen, wenn das Kind oder der Jugendliche mit einer Behinderung die Schule nicht oder nur teilweise besuchen kann. Der Anspruch auf die Corona-Erwerbsersatzentschädigung bleibt auch dann bestehen, wenn die Personen, die zuvor für die Kinder gesorgt haben, schutzbedürftig sind oder wenn die Kinderkrippe oder Kindertagesstätte geschlossen bleibt.

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Anspruch auf Erwerbsersatz (Betriebsschliessungen)

Sämtliche Entschädigungen aufgrund der Betriebsschliessungen werden per 16. Mai 2020 eingestellt. Selbständigerwerbende, welche weiterhin von der angeordneten Betriebsschliessung betroffen sind oder die über kein notwendiges Schutzkonzept verfügen, müssen eine Erklärung vorlegen, um weiterhin die Entschädigung erhalten zu können.

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Coronavirus - Bereich des Inkassos der Beiträge

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