Wenn Sie als Arbeitgeber unserer Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen Sie uns Ihre ausgefüllte und unterschriebene Arbeitgeberabrechnung 2023 bis zum 30. Januar 2024 zurücksenden.
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Erhöhung der Zulagen durch den Kantonalen Familienfonds und Reduktion des Arbeitnehmer-Beitragssatzes für Familienzulagen