Wenn Sie als Arbeitgeber unserer Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen Sie uns Ihre ausgefüllte und unterschriebene Arbeitgeberabrechnung 2023 bis zum 30. Januar 2024 zurücksenden.
Lesen Sie weiter
Achtung vor betrügerischen Anrufen!
Lire la suite
Erhöhung der Zulagen durch den Kantonalen Familienfonds und Reduktion des Arbeitnehmer-Beitragssatzes für Familienzulagen
eBill ist die schweizerische elektronische Fakturierung, schnell, sicher, ökologisch, und gratis!
Wir sind derzeit telefonisch nicht erreichbar.
Rendez-vous les 10 et 11 octobre à la Centrale de compensation CdC à Genève
Am 25. September 2022 haben Volk und Stände die Reform AHV 21 angenommen und damit die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert. Die Reform tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.