Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 zudem beschlossen, die Dauer von Isolation und Quarantäne ab sofort auf fünf Tage zu verkürzen.
In dieser Broschüre erfahren Sie mehr über die erste Säule (AHV/IV/EO) und andere Leistungen des Bundes oder des Kantons.
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Wenn Sie als Arbeitgeber unserer Ausgleichskasse angeschlossen sind, müssen Sie uns Ihre ausgefüllte und unterschriebene Arbeitgeberabrechnung 2021 bis zum 30. Januar 2022 zurücksenden.
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Erhöhung der Unterstützung für benachteiligte Familien
Wir möchten Sie informieren, dass bei unserer Kasse ab 13. September 2021 die QR-Rechnungen eingeführt werden. Diese ersetzen die orangen Einzahlungsscheine (ESR).