Ab dem 1. Juli 2021 treten neue Leistungen für Arbeitslose, die nach dem 60. Geburtstag von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden und kein ausreichendes Einkommen mehr finden.
https://www.vs.ch/documents/1787090/12067260/FLYER+LPTra+-+FR.pdf/de07c11f-7e22-3674-06be-cfb865f27bd6?t=1624892983097
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Medienmitteilung des Bundesrates
Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, haben ab dem 1. Juli 2021 länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.
Weitere Informationen
Der Geschäftsbericht 2020 der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ist ab jetzt verfügbar