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Medienmitteilung des Bundesrates
Mütter, deren Kinder direkt nach der Geburt mehr als zwei Wochen im Spital verbleiben müssen, haben ab dem 1. Juli 2021 länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung.
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Der Geschäftsbericht 2020 der Ausgleichskasse des Kantons Wallis ist ab jetzt verfügbar