Rechtsangelegenheiten im Bereich Sicherheit und Justiz

Entwurf des Gesetzes über den Justizrat

Der Staatsrat hat dem Grossen Rat den Entwurf des Gesetzes über den Justizrat unterbreitet. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Behörde, die über die kantonalen Gerichtsbehörden und die Magistraten der Staatsanwaltschaft die administrative und disziplinarische Aufsicht ausübt. Dieses Projekt gibt dem Willen des Walliser Stimmvolks, den es bei der Abstimmung vom 25. September 2016 zum Ausdruck gebracht hat, eine konkrete Form. In anderen Kantonen besteht bereits eine solche Institution. Der Gesetzesentwurf wurde in der Novembersession vom Grossen Rat in erster Lesung beraten. Eine zweite Lesung soll im Laufe des Jahres 2019 stattfinden.

Änderung des Gesetzes über den Anwaltsberuf

Das Gesetz über den Anwaltsberuf soll grundlegend geändert werden. Es geht um eine Aufgabenübertragung betreffend die kantonale Aufsichtsbehörde der Anwälte. Die Aufsicht soll vom Kantonsgericht, einer Gerichtsbehörde, an eine Verwaltungsbehörde übertragen werden. Bei Letzterer handelt es sich um das für Sicherheit und Justiz zuständige Departement, genauer gesagt den Rechtsdienst für Sicherheit und Justiz. Dieses Projekt soll im ersten Halbjahr 2019 vom Grossen Rat beraten werden.

Kindes- und Erwachsenenschutz

Der Staatsrat hat eine Strategie beschlossen, um die finanziellen Risiken im Bereich der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu mindern. Dabei ist er den Empfehlungen des kantonalen Finanzinspektorates und der Finanzkommission des Grossen Rates gefolgt. Auch die Funktionsweise der KESB wurde von einer Arbeitsgruppe mit dem Ziel untersucht, Verbesserungsmassnahmen im Sinne einer stärkeren Professionalisierung der KESB vorzuschlagen.