DEN GEFAHREN VORBEUGEN UND DIE SICHERHEIT GEWÄHRLEISTEN

UMGESETZT


  • Gesetz über die Finanzierung der 3. Rhonekorrektion

IN BEARBEITUNG


  • Weiterverfolgung der 3. Rhonekorrektion, insbesondere durch die Schaffung der nötigen Rahmenbedingungen zur raschen Umsetzung der vorgezogenen und der prioritären Massnahmen
  • Fertigstellung der Bestandsaufnahme der Naturrisiken und ihrer Tragweite hinsichtlich der Entwicklung von Prognose-, Beobachtungs- und Überwachungsinstrumenten
  • Sanierung der quecksilberbelasteten Böden im Siedlungsgebiet (Raron und Visp), der Industriebrachen (Steg, Chippis, Martigny und Collombey) sowie des Untergrunds an den Chemiestandorten (Monthey, Evionnaz, Visp)
  • Schaffung einer neuen Notrufzentrale, die sämtliche Partner unter einem Dach vereint : Polizei – Feuerwehr – Rettungswesen – internationale Notfälle
  • Totalrevision der kantonalen Risikoanalyse zu folgenden Themen : Lawinen – Hochwasser – Erdbeben – grossflächige Waldbrände – Gefahrengütertransporte – Störung der Informationssysteme – Stromausfälle – Stauanlagen – Pandemien – Rutschungen – Orkane – Trockenperioden – Trinkwasserversorgung – Gesellschaftskrisen – Hitzewellen
  • Weiterverfolgung der Umsetzung des Konzepts « Vorbereitung und Intervention im Falle von Erdbeben » (COCPITT)
  • Anpassung der Mittel für den Strafvollzug, das Arbeitsexternat und die Halbgefangenschaft sowie des Ausschaffungszentrums LMC
  • Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und den Gemeindepolizeien, um die Entwicklung der Risiken und die neuen Anforderungen im Bereich der Ausbildung der Polizeikräfte effizient bewältigen zu können
  • Energiegesetz
  • Gewässerschutzgesetz