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Pflegefamilien

Veranstaltungen Pflegefamilien Oberwallis 2023

  • Samstag 6. Mai 2023
    Grundkurs «Psychologische und Rechtliche Aspekte einer Pflegeplatzierung»

  • Samstag 16. September 2023
    Pflegefamilientag

  • Donnerstag 28. September 2023
    Generalversammlung Verein Pflegefamilien Oberwallis

 


 

 

Pflegefamilie sein bedeutet, ein Kind oder einen Jugendlichen zwischen 0 und 18 Jahren, dessen Entwicklung gefährdet ist, bei sich zu Hause, in seiner eigenen Familie aufzunehmen. Damit nimmt man Teil an seiner Erziehung und bietet ihm ein Umfeld, einen Rahmen, der seinen Bedürfnissen entspricht. Ziel ist, dass sich das Kind sowohl geistig, körperlich wie emotional entfalten und sich wohlfühlen kann. Ziel ist aber auch, dass die Beziehungen zu den Eltern des Kindes aufrecht erhalten werden können.

Ein Kind aufnehmen, ist ein Unterfangen, bei dem sich die Wege verschiedener Individuen kreuzen. Dazu gehören das Kind und dessen Eltern, die Pflegefamilie, aber auch die Kindesschutzbehörden, für die das Wohl des Kindes oberste Priorität hat.

Unabhängig davon, aus welchem Kulturkreis jemand kommt, wie alt jemand ist oder wie die familiäre Situation aussieht: Als Pflegefamilien sind alle willkommen, die sich dafür eignen. Ob Paare mit oder ohne eigene Kinder oder Patchwork-Familien, es kann sich jeder als Pflegefamilie bewerben.

Pflegefamilien sind eine wichtige Ressource, wenn es um Kindesschutzmassnahmen geht. Für Kinder, deren Entwicklung gefährdet ist und deren Eltern (zeitweilig) nicht in der Lage sind, sich um sie zu kümmern, kann die Betreuung und Erziehung durch eine Pflegefamilie eine grosse Chance sein.

Das Amt für Kindesschutz ist für die Rekrutierung, Abklärung und Betreuung der Pflegefamilien im Wallis zuständig.

 

ARTEN VON PFLEGEFAMILIEN

Die Familien entscheiden sich, welche Art der Platzierung sie einem Kind bieten möchte:

  • befristete Platzierung, bis die Eltern sich wieder um ihr Kind kümmern können;
  • langfristige Platzierung, wenn die Eltern nicht mehr in der Lage sind, sich dauerhaft um ihr Kind zu kümmern;
  • Entlastungsplatzierung, als Unterstützung der Eltern oder als Ergänzung zur Platzierung in einer Einrichtung (z. B. an den Wochenenden und in den Ferien);
  • Notfallplatzierung.

Bei der Platzierung werden auch das von der Pflegefamilie gewünschte Alter des Pflegekindes und die Zusammensetzung der Familie berücksichtigt. Die grosse Herausforderung besteht darin, für jedes Kind, das einen Platz benötigt, eine optimale Lösung d.h. eine passende Pflegefamilie zu finden.

 

Entschädigung

Für die Betreuung des Kindes erhalten die Pflegefamilien eine Entschädigung (Fr. 45.–/Tag).

 

Schulung

  • Austauschabend zu einem Pflegefamilienspezifischen Thema (MarteMeo, Lernstrategien, Autorität in konstruktiver Atmosphäre)
  • 1 Tag Grundkurs (rechtliche und psychologische Aspekte)
  • 1 Tag Notfälle bei Kindern

 

Es finden weitere freiwillige Angebote statt (Austauschtreffen, Infoabend usw.).

Kontakt

Bei Fragen zum Thema Pflegefamilie wenden Sie sich an eine unserer Mitarbeiterinnen, die Ihnen gerne weiterhelfen!

Nicole König
Verantwortliche Bereich Pflegefamilien Oberwallis
Pflanzettastrasse 9
3930 Visp

E-Mail: nicole.koenig@admin.vs.ch
Tel.: 027 606 99 16

Virginia Bittel
Mitarbeiterin Bereich Pflegefamilien Oberwallis
Bahnhofplatz 1, 2. Stock
3900 Brig

E-Mail: virginia.bittel@admin.vs.ch
Tel.: 027 606 99 56

____

Nancy Gammaldi
Mitarbeiterin Bereich Pflegefamilien Unterwallis
Av. Ritz 29
1950 Sitten

E-Mail: nancy.lambiel@admin.vs.ch
Tel.: 027 606 48 13
 

Stéphanie Moret
Mitarbeiterin Bereich Pflegefamilien Unterwallis
Av. Ritz 29
1950 Sitten

E-Mail: stephanie.moret@admin.vs.ch
Tel.: 027 606 48 13
 


Dokument

Download

pdf Broschüre Pflegefamilien.pdf
pdf Flyer Pflegefamilien
pdf Einschreibeformular - Pflegefamilien

Documents pour l'inscription pour être Famille d'accueil

pdf Comment devient-on Famille d'accueil.pdf
pdf Formulaire d'inscription pour les candidats à l'accueil d'enfant(s).pdf
pdf Certificat médical.pdf
pdf Check SCJ Police formulaire.pdf

Rechtsgrundlage

  • Pflegekinderverordnung
  • Verordnung betreffend verschiedene Einrichtungen für die Jugend

Links

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