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Finanzhilfe des Bundes für familienergänzende Kinderbetreuung
Finanzhilfe des Bundes für familienergänzende Kinderbetreuung
Beim Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, das seit dem 1. Februar 2003 in Kraft ist, handelt es sich um ein Impulsprogramm, das die Schaffung zusätzlicher Plätze für die Tagesbetreuung von Kindern fördern soll. Damit gelingt es den Eltern Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser zu vereinbaren.
Weitere Informationen auf der Website des Bundes