Adoption
Für das Adoptionsverfahren sind verschiedene Ämter zuständig.
Das Amt für Kindesschutz ist für gemeinschaftliche Adoption (national und international) - gem. Art. 264 ff ZGB zuständig.
Interessierte Familien können das Anmeldeformular direkt beim Sekretariat des Amts für Kindesschutz in Sitten anfordern.
Rémondeulaz Martine
Avenue Ritz 29
1950 Sion
Email : martine.remondeulaz@admin.vs.ch
Tel : 027 606 48 46
Fax : 027 606 48 24
Stiefkind-Adoption (des Ehegatten, Partners oder Konkubinatspartners) und Adoption volljähriger Personen - gem. Art. 264c ff ZGB - gem. Art. 266 ff ZGB
für alle Auskünfte betreffend diese zwei Adoptionsarten, kontaktieren Sie bitte direkt die Dienststelle für Bevölkerung und Migration.
Nachforschungsgesuche der leiblichen Eltern oder des adoptierten Kindes
Ein Formular für Nachforschungsgesuche der leiblichen Eltern oder des adoptierten Kindes – gemäss Art. 268b ff ZGB – ist auf der Homepage der Dienststelle für Bevölkerung und Migration verfügbar. Das ausgefüllte Nachforschungsgesuch ist mit den erforderlichen Beilagen an die Dienststelle für Bevölkerung und Migration zu senden.
Informationen zu den Wirkungen der Adoption finden Sie auf der Webseite der Dienststelle für Bevölkerung und Migration.
Kontakt
Martine Remondeulaz
Avenue Ritz 29
1950 Sitten
E-Mail: martine.remondeulaz@admin.vs.ch
Tel.: 027 606 48 46