Adoption und Namensänderung
Adoption
Für das Adoptionsverfahren sind verschiedene Ämter zuständig, unter anderem das Amt für Kindesschutz und die Dienststelle für Bevölkerung und Migration.
Nach Abschluss des Verfahrens entscheidet das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport über die Adoption.
- Gemeinschaftliche Adoption (national und international) - gem. Art. 264 ff ZGB
- Stiefkind-Adoption (des Ehegatten, Partners oder Konkubinatspartners) - gem. Art. 264c ff ZGB und Adoption volljähriger Personen - gem. Art. 266 ff ZGB für alle Auskünfte betreffend diese zwei Adoptionsarten, kontaktieren Sie bitte direkt die Dienststelle für Bevölkerung und Migration (siehe Kontakt)
- Nachforschung der leiblichen Eltern oder des adoptierten Kindes - gemäss
art. 268b ff ZGB
Das Schweizer Zivilgesetzbuch ZGB (Art. 264 ff) liefert die notwendigen Informationen für alle Personen, die an einer Adoption interessiert sind.
Dokumente
Die Adoptionsformulare können bei unserer Dienststelle bezogen werden.
Wiederannahme des Ledignamens / Namensänderung
Wiederannahme des Geburtsnamens
Ein Ehepartner, der bei der Eheschliessung seinen Namen geändert hat, behält diesen Namen auch nach der Scheidung oder dem Tod seines Ehepartners. Er kann jedoch jederzeit erklären, dass er seinen Geburtsnamen wieder annehmen will. Bei einer Scheidung ist dies möglich, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
Eine Wiederannahme des Geburtsnamens ist während der Ehe nur möglich, wenn diese vor dem 1. Januar 2013 geschlossen wurde.
Für die Wiederannahme des Geburtsnamens wenden Sie sich bitte an das gewünschte Zivilstandsamt.
Gebühr: CHF 75.–
Änderung des Namens und/oder Vornamens
- Wenn Sie im Kanton Wallis wohnhaft sind, können Sie uns Ihren Antrag auf Änderung des Namens und/oder Vornamens direkt zukommen lassen (siehe Kontaktdaten rechts).
- Wenn Sie in einem anderen Schweizer Kanton wohnhaft sind, müssen Sie sich an die zuständige Behörde in Ihrem Wohnkanton wenden.
- Wenn Sie im Ausland wohnhaft sind, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Schweizer Vertretung.
Eine Änderung des Namens und/oder Vornamens ist nur bei Vorliegen von triftigen Gründen und nach Prüfung aller Umstände möglich.
Um das Verfahren einzuleiten und die Liste der erforderlichen Unterlagen zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte über unser Kontaktformular.
Gebühren
Änderung des Familiennamens: CHF 500.–
Änderung des Vornamens: CHF 400.–
Kontakt
Dienststelle für Bevölkerung und Migration
Adresse Avenue de la Gare 39Postfach 478
1951 Sitten
Link Kontaktformular