Diskriminierungsschutz
Die schweizerische Bundesverfassung garantiert allen Menschen, die in der Schweiz leben, das Recht auf gleiche Behandlung (Artikel 8). Namentlich darf niemand wegen seiner oder ihrer Herkunft, Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion oder Lebensform diskriminiert werden. Rassistische Diskriminierung ist in verschiedenen Gesetzen und Normen geregelt, auf Bundesebene wie auch in den Kantonen und Gemeinden.
Die kantonalen Wirkungsziele sind wie folgt definiert:
- Menschen, die aufgrund von Herkunft oder Rasse diskriminiert werden, verfügen über kompetente Beratung und Unterstützung.
- Die Bedeutung des Schutzes gegen Diskriminierung wird durch die kantonale Fachstelle Integration breit kommuniziert.
- Die regionalen Integrationsstellen sind sensibilisiert, können Erstinformationen anbieten und eine Triage der Anfragen durchführen.
- Eine unabhängige Beratungsstelle für die Zeugen oder Opfer von Diskriminierung steht Migranten und/oder Schweizer zur Verfügung.
- Die Walliser Bevölkerung wird auf Diskriminierungen aufmerksam gemacht.
Beratungsstelle gegen Rassismus
Im Rahmen des kantonalen Integrationsprogramms und durch Mandat der DBM, bietet Caritas Wallis eine Anlaufstelle für Zuhören und Beratung für Opfer von rassistischer Diskriminierung im Wallis.
Die Beratungsstelle gegen Rassismus bietet einen vertraulichen, unabhängigen und kostenlosen Rahmen, in dem Betroffene über ihre Situation sprechen, beraten werden und eine angemessene Begleitung erhalten können. Sie richtet sich sowohl an Opfer rassistischer Handlungen als auch an Zeugen, die eine Situation melden oder besser verstehen möchten.
Kontakt
Beratungsstelle gegen Rassismus - Caritas Wallis
Adresse Rue de Loèche 191950 Sion
Telefon 027 322 04 22
@ E-Mail Adresse ecoute-racisme@caritas-valais.ch
Link Beratungsstelle gegen Rassismus