Arbeit im Wallis
Arbeitssuche
Alle EU-/EFTA-Staatsangehörigen können sich in der Schweiz aufhalten, um Arbeit zu suchen.
Während den ersten drei Monaten können sie sich ohne Bewilligung in der Schweiz aufhalten.
Nach drei Monaten Aufenthalt muss sich die arbeitsuchende Person bei der Fremdenkontrolle ihrer Wohngemeinde anmelden. Insofern sie über ausreichend finanzielle Mittel für das Aufkommen für ihren Lebensunterhalt und für eine Kranken- und Unfallversicherung verfügt, wird ihr eine Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA für eine Dauer von drei Monaten erteilt.
Bei Ablauf der Bewilligung kann diese um sechs Monate verlängert werden, insofern die betreffende Person wirklich nach einer Arbeit gesucht hat und sofern innerhalb dieser Zeitspanne eine wahrhafte Aussicht auf eine Anstellung besteht.