1. Juli 2026 - Verankerung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch

Am 1. Juli 2026 tritt die Verankerung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch in Kraft. Diese Gesetzesänderung stellt einen wichtigen Meilenstein dar: Sie bestätigt das Recht der Kinder auf eine respektvolle Erziehung ohne körperliche oder psychische Gewalt. Die Regierung des Kantons Wallis begrüsst diesen Schritt und setzt sich dafür ein, dass Eltern, Fachpersonen sowie Kinder und Jugendliche für dieses Thema sensibilisiert sind.

Kantonale Dienststelle für die Jugend

Die Kantonale Dienststelle für die Jugend (KDJ) ist im Bereich der Prävention, der Unterstützung und Förderung sowie dem Schutz von Kindern und Jugendlichen tätig.

Die kantonale Dienststelle für die Jungend ist ein Dienst für die Bereiche Jugendförderung, Prävention und Kinder- und Jugendschutz zugunsten der Walliser Jugend.

Die Aufgaben des Dienstes sind im kantonalen Jugendgesetz vom 11. Mai 2000 definiert:

  • die Förderung der Familienpolitik
  • die Förderung der Jugendpolitik
  • der Kinder- und Jugendschutz
  • das Anbieten von spezialisterter Jugendhilfe und von Präventionsprogrammen
  • die Verwaltung von sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche

Die KDJ bietet auch Schulungen für Eltern sowie für Fachkräfte im Bereich der Kinderbetreuung an und stellt Jugendlichen Praktikumsplätze in verschiedenen Bereichen zur Verfügung.

Organigramm der KDJ