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Wasserkraft
An dieser Stelle kreuzen sich zwei Wassernetze: die Suone, der Sie entlangwandern und die der Bewässerung dient, sowie ein Wasserleitungsstollen für die Stromerzeugung aus Wasserkraft, der im Boden unter Ihnen liegt. Das Wasser der Nétage und der Morge wird ins Derborence-Tal und von dort zum Kraftwerk Ardon geleitet. Von Ihrem Standort aus können Sie weiter unten die Wasserfassung an der Morge sehen, die von der Firma Lizerne et Morge SA als Teil des Wasserkraftkomplexes betrieben wird.
Wasser für die Stromerzeugung
An dieser Stelle kreuzen sich zwei verschiedene Wassernetze fast rechtwinklig: die Suone, der Sie entlangwandern und die der Bewässerung dient, und ein Wasserleitungsstollen für die Stromerzeugung aus Wasserkraft, der im Boden unter Ihnen liegt. Das nicht weit von hier gefasste Wasser der Morge und der Nétage wird in das benachbarte Derborence-Tal geleitet. Dort trifft es auf das Wasser der Lizerne und der Derbonne und wird dann zum Kraftwerk Ardon geleitet, wo es turbiniert wird.
Die Genialität unserer Vorfahren
Die Nutzung der Walliser Gewässer zur Stromerzeugung reicht bis ins späte 19. Jahrhundert zurück. Damals erliess der Kanton ein Gesetz über Wasserkraftkonzessionen. Damit trafen unsere Vorfahren eine äussert kluge Entscheidung: Da ihnen die finanziellen Mittel für Projekte in diesem Bereich fehlten, beschlossen sie, die Gewässer für einen bestimmten Zeitraum an Unternehmen zu verpachten. Es wurden Verträge zwischen den Betriebsunternehmen und den Gemeinden, den Eigentümerinnen der Gewässer, unterzeichnet.
1962 vergaben die Gemeinden Savièse und Conthey die Wasserkraftnutzung der Morge und der Nétage für eine Dauer von 80 Jahren an die Firma Lizerne et Morge SA. Beide stellten durch Vertragsklauseln sicher, dass ihnen ausreichende Wasserreserven für die Bewässerung und Trinkwasserversorgung übrigblieben.
Restwassermenge
Schon damals waren sich die Gemeindebehörden der Multifunktionalität des Wassers bewusst. Eine Frage hatte man aber noch nicht auf der Tagesordnung: die Erhaltung seines Naturwerts und die Beachtung seiner biologischen Funktion.
Zwischen der Entnahme- und der Rückgabestelle des Wassers kann sich die Abflussmenge des Gewässers stark reduzieren, wodurch das Ökosystem, in dem viele Arten leben, gestört wird. Seit 1992 schreibt das Gesetz die Einhaltung von Restwassermengen vor. Zwischen 6 und 12 % des Wassers müssen der Natur vorbehalten werden. In diesem Sinne wurden 2021 Anpassungen vorgenommen: Ein an der Wasserentnahmestelle installiertes System stellt eine permanente Restwassermenge von 20 Litern pro Sekunde sicher.